Bürgerinitiative „Gegenwind Golzow“
Kontakt: André Jans
Grüneiche 16
14778 Golzow




Landesumweltamt Brandenburg
Regionalabteilung West
Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam
OT Groß Glienicke


Widerspruch gegen die Genehmigung von 13 Windenergieanlagen in Golzow


Sehr geehrter Herr Schwiegk,

die Bürgerinitiative „Gegenwind Golzow“ ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich für den Erhalt ihres Lebensraumes einsetzen. Wir sind für die Nutzung alternativer Energiequellen, sofern dadurch Mensch und Natur kein Schaden zugefügt wird.

Der geplante Windpark Golzow ist in Zusammenhang mit den bereits vorhandenen und noch in Planung befindlichen Windkraftanlagen in unserer Region zu sehen und stellt einen untragbaren Eingriff in den Naturhaushalt und eine unerträgliche Belastung für die Menschen, die hier leben, dar.

Dass die Golzower Bürgerinnen und Bürger keinen derartigen Windpark wollen, können wir mit fast 800 Unterschriften belegen.

Wir fordern Sie daher auf, die erteilte Genehmigung zum Bau von 13 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Golzow, Gemarkungen Pernitz und Grüneiche, zurückzunehmen.

Da der geplante Windpark Golzow Auswirkungen auf die eurpäischen Vogelschutzgebiete SPA Mittlere Havelniederung (DE 3542-421), SPA Rietzer See (DE 3642-401) und SPA Belziger Landschaftswiesen (Teil des SPA Unteres Rhinluch/Dreetzer See, Havelländisches Luch und Belziger Landschaftswiesen: DE 3341-401) hat, eine Barriere für den Vogelzug darstellt und für streng geschützte Vogelarten, die in unserer Region leben, eine Gefahr darstellt, hätte aus Artenschutzgründen keine Genehmigung durch das LUA erteilt werden dürfen. Einer Ausweisung des Windeigungsgebietes „Westliche Zauche“ im Regionalplan haben alle Brandenburger Naturschutzverbände und der Förderverein Großtrappenschutz e.V. im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange widersprochen.

Die Genehmigung zum Bau von 13 Windenergieanlagen in Golzow und die Ausweisung des Windeignungsgebietes „Westliche Zauche“ steht im Widerspruch
  • zum Erlass des MLUR Brandenburg (11.08.03) zur Einführung tierökologischer Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen
  • zur FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
  • zur Vogelschutzrichtlinie der EU (EG-VSchRL 79/409/EWG) und
  • zum “Memorandum of Understanding on the Conversation of the Middle-European Population of Great Bustard (Otis tarda)”, einem Zusatzabkommen der Bonner Konvention, dem die Bundesrepublik Deutschland im September 2002 beigetreten ist.
Da die letzte uns bekannte FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet zwischen Lehnin und Göttin aus dem Jahre 2000 ergeben hat, dass die Summe der vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen nicht mit dem Schutzziel der SPA „Rietzer See“ vereinbar ist und  bei Sichtung der ausgelegten Unterlagen in Zusammenhang mit der Genehmigung durch das LUA nicht zu erkennen war, dass eine aktuelle FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist die Genehmigung des Windparks Golzow ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Wir bitten um Kenntnisnahme des Schreibens der Euopäischen Kommission vom 12.12.2006.

Die Bürgerinitiative „Gegenwind Golzow“ und deren Mitglieder haben auch das Bauleitverfahren aufmerksam verfolgt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung Hinweise und Bedenken vorgetragen. Dabei ist uns aufgefallen, dass das beauftragte Planungsbüro Stadt und Land bei der Erarbeitung des Umweltberichtes, der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und der Abwägungsvorschläge nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen ist.

Als schwerer Verfahrensfehler zu werten ist die Unterlassung einer umfassenden Beobachtung des Zug- und Rastvogelverhaltens nach Inbetriebnahme des Windparks Prützke im Jahr 2003, da bei den vorliegenden Untersuchungen die Summenwirkung der Windkraftanlagen noch nicht berücksichtigt ist.

In der Zug- und Rastvogeluntersuchung ist von geringen Individuenzahlen die Rede. Bürger und Jäger berichten von einer großen Anzahl von Flugbewegungen im Herbst und Frühling über dem Windparkareal. Diese Hinweise wurden nicht beachtet. Ein Amateurfoto aus dem Jahr 2005, das rastende Gänse vor der ersten Waldkante von Grüneiche aus gesehen, zeigt, ist beigefügt.

Untersuchungen der Staatlichen Vogelschutzwarte, Außenstelle „Rietzer See“, aus dem Jahr 2000 (siehe Anlage) wurden ignoriert. Lt. Abwägungsbeschluss im B-Plan-Verfahren vom 2.4.2007 existieren diese Untersuchungen nicht.

Die „Kriterien zur Untersuchung tierökologischer Parameter im Rahmen von Planungen bzw. Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg“ vom 1.8.2003 wurden nicht beachtet (z.B. keine Nachterfassung von Brutvögeln).

Das Fledermausgutachten aus dem Jahr 2002 beschränkt sich auf 3 Begehungen in der Zeit von Anfang Mai bis Mitte Juni. Beim zweiten Fledermausgutachten 2005 gab es Begehungen am 14., 18. und 30.4. und einen Termin im Mai. In dem Zeitfenster fand eine Sprühaktion gegen Schädlinge statt. Zur Wochenstubenzeit wurden keine Beobachtungen durchgeführt. Hinweise, den Bunker und nicht den Unterstand zu untersuchen, wurden nicht beachtet.

Jäger berichten von vielen Fledermäusen auf dem Gebiet des gelanten Windparks (z.B. in Hochständen). Das Fledermausgutachten ist nicht ausagekräftig und muss wiederholt werden.

Laut Bundesverwaltungsgerichtsbeschluss vom 11.12.2006 (BverwG 4 B 72.06 OVG 8 A 3726/05), können Windenergieanlagen eine „optisch bedrängende Wirkung“ haben. Bei den Abwägungsbeschlüssen im B-Plan-Verfahren wurden Einwände von Bürgern, die die Windräder als zu hoch und bedrückend bezeichneten, mit der Begründung abgelehnt, dass dies ein subjektiver Eindruck sei. Einzelfallprüfungen sind hier zwingend erforderlich.
  • Wir verweisen auf zwei Verwaltungsgerichtsurteile, die auch auf den Windpark Golzow zutreffen: Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 1 A 11312/04.OVG), Windanlagen dürfen nicht in einem Vogelzugkorridor aufgestellt werden. (Vogelzugkorridor u.a. für Großtrappen!)
  • Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart (Az.: 13 K 5609/03), Windkrafträder dürfen an Nahrungs- und Rastplätzen der geschützten Greifvogelarten Schwarz- und Rotmilan auch außerhalb von Vogelschutzgebieten nicht errichtet werden.
(Auf dem Gebiet und in der Umgebung des geplanten Windparks existieren Vorkommen von Schwarz- und Rotmilan und Seeadler!)

Der Windpark Golzow liegt zudem genau zwischen den letzten Einstandsgebieten der Großtrappen. Es besteht eine akute Gefahr für die Vögel, die zwischen den Gebieten wechseln. Aus der beigefügten Karte des vom Förderverein Großtrappenschutz erstellte Karte wird die Problematik ersichtlich. Dort sind in orange die aktuellen Einstandsgebiete der Großtrappen markiert, in gelb frühere und potenzielle Gebiete und in blau die Windeignungsgebiete.

Wir bitten die in Anlage beigefügte „Stellungnahme zur Errichtung von Windrädern bei Golzow“, die Herr Dr. Litzbarski vom Förderverein Großtrappenschutz einem Mitglied der Bürgerinitiative auf Anfrage zugeschickt hat, zu beachten.

Bei Einsicht in den LUA-Genehmigungsbescheid vom 13.03.2007 (Nr. 031.00.00/04) und beiliegend ausgelegtem Bebauungsplan im Amt Brück ist Mitgliedern der Bürgerinitiative unter anderem aufgefallen:
  • Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Dezember 2004) liegt vor. Die dazu gehörenden Karten sind teilweise ohne Datum, weisen unterschiedliche WEA-Stückzahlen und teilweise auch unterschiedliche Standorte auf. Die Karten der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung stimmen nicht mit der Genehmigung des LUA überein.
  • Es gibt einen Hinweis, dass die beantragte Umweltverträglichkeitsprüfung im Ordner 5 vorhanden sein soll. Es liegt kein Ordner 5 aus. Im Ordner 4c ist ein Deckblatt mit der Bezeichnung „Umweltverträglichkeitsprüfung“ vorhanden, abgeheftet ist dort jedoch die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung aus Mai 2006. Die Seitenanzahl der Umweltberichte, die in der Übersicht angegeben wurde, stimmt nicht mit der ausgelegten Seitenzahl überein (z.B. 28 Seiten ausgelegt und 128 Seiten in der Übersicht ausgewiesen). In keinem der ausgelegten Ordner ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu finden.
  • Bei dem ausgelegten Wegeplan fehlen die Abstandsmaße.
Das Gutachten für Baugrund und Gründung im Ordner 3a des Antrages auf Genehmigung des Windparks durch das LUA ist vom 27.07.2004 und weist 10 Anlagen mit 2,3 MW und eine mit 1,5 MW aus. Es fehlen hier die Gutachten für 2 Anlagen. Laut Bebauungsplan sollen 12 Anlagen mit 2,3 MW und eine mit 1,5 MW. Genehmigt durch das LUA werden nun 12 WEA mit 2 MW und eine mit 1,5 MW. Die Nachträge zur Genehmigungsvorlage wurden kontrolliert. Es liegen keine Ergänzungen vor. Der Antrag ist somit unvollständig. Somit ist auch Bebauungsplan in Bezug auf das Gutachten über den Baugrund und Gründung unvollständig, weil diese 2 Anlagen dort ebenfalls fehlen.

Das Schallgutachten ist aus dem Jahr 2002 und somit auf Grundlage der damals geplanten 11 Anlagen erstellt. Eine ergänzende Schallprognose aus 2005 liegt vor, jedoch für den 2,3 MW-Anlagen-Typ und nicht für die genehmigten 12 WEA mit 2 MW. Für Grüneiche wurde der Summenschallpegel in Bezug auf die Schallimmissionen der Agrargenossenschaft nicht beachtet. Dies ist ein Verstoß gegen die TA Lärm.

Wir bitten um Überprüfung der aufgezeigten Mängel und Verfahrensfehler und um Rücknahme der Genehmigung zum Bau von 13 Windenergieanlagen in der Gemeinde Golzow.

Mit freundlichen Grüßen

für die Bürgerinitiative „Gegenwind Golzow“
5. Mai 2007


09.05.2007 http://wilfriedheck.de