In Nordbayern sollen Windkraftanlagen mit fadenscheinigen Argumenten und mit nicht stichhaltiger Begründung und von den Vertretern der Windindustrie und der Bayerischen Staatsforstverwaltung gegen den Willen der Kommunen und gegen den energischen Widerstand der betroffenen Bürger durchgesetzt werden.

Die folgenden Unterlagen informieren darüber:

Stellungnahme zu dem Flyer der Bayerischen Staatsforsten AöR mit dem Titel "Windenergie im Wald"
und Informationen zu Windenergieanlagen im Bayerischen Staatswald
Verfasst von Johann Waldmann, Schwabach.



Stellungnahme zu dem Beitrag des BWE Bayern mit der Überschrift "Das Klima schlägt um, der Wind dreht sich - auch in Bayern"

Feststellungen und Richtigstellungen zu einigen Aussagen des BWE Bayern, die sachlich nicht nachvollziehbar und in hohem Maße irreführend sind.
Verfasst von Johann Waldmann, Schwabach



Stellungnahme zu dem Flyer der Bayerischen Staatsforsten AöR
Mit dem Titel "Windenergie im Wald" (Beilage 3)
Verfasst von Johann Waldmann, Schwabach
Informationen zu Windenergieanlagen im Bayerischen Staatswald
www.baysf.de

I. Anlass zu dieser Stellungnahme

Die Pläne der BaySF und des Windkraft - Projektierungs – Unternehmens Franz Uhl, Ellwangen (B-W), im Staatsforst Forstlohe bis zu 34 WKA mit einer Gesamthöhe von 180 m errichten zu wollen, sind der akute Anlass für diese Stellungnahme.

Im April 2008 hat Franz Uhl dem Marktgemeinderat von Freihung und dem Stadtrat von Vilseck sein WKA-Projekt vorgestellt. Die Bürgermeister der beiden Kommunen und die überwiegende Mehrzahl der Bürgerin nen und Bürger lehnen die gigantische Windfarm im Staatsforst Forstlohe mit stichhaltigen Begründungen kategorisch ab.

Die Argumente und die Begründung für die geplante Realisierung des WKA -Projekts sind in dem o.g. Flyer der BaySf , Beilage 3 zusammengestellt. Franz Uhl bzw. sein Mitarbeiter haben in ihrer Begründung des WKA-Projekts eine ähnliche Argumentation vorgetragen, wie die in dem Flyer (blaue Farbe) der BaySf enthalten ist.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Argumente und die Begründungen für das Projekt in den wichtigen Punkten stichhaltig sind oder ob es sich mehr oder weniger um nicht nachvollziehbare Erwartungen und Versprechungen zu Beginn der Projektierungsphase handelt.

Die vorliegende "Stellungnahme zu dem Flyer" hat zum Ziel, eine Prüfung in Kurzform durchzuführen. Sollte sich herausstellen, dass die Begründungen, die in den vier Spalten des Flyers für Bayern und besonders für den betreffenden Standort Forstlohe, nicht zutreffen und in wesentlichen Punkten falsch sind, darf das Projekt nach den Regeln der Vernunft nicht weiter verfolgt werden.

Die Vorgehensweise der Fa. Uhl bei der Projektentwicklung ist aus folgendem Grund nicht nachvollziehbar und in der Branche nicht üblich. Ich will dies kurz erklären: Der Bayerische Windatlas weist an dem betreffenden Standort eine viel zu geringe mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf von nur 3,5 m/s auf 50 m ü.Grund aus. Das Deutsche Windenergie-Institut DEWI fordert einen Wert von mindestens 5,5 m/s auf 50 m ü. Grund.
Die von der BaySF genannten "2 Referenz-Windräder im Wald“ bei Ottobeuren stehen an einem Standort, bei dem die mittlere Jahrswindgeschwindigkeit etwa 4,5 m/s beträgt. Seriöse WKA-Projektentwickler machen bei einem derartigen Projekt sorgfältige Windmessungen über mindestens ein halbes Jahr. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit von einem unabhängigen Gutachter erstellt. Erst wenn nachgewiesen ist, dass die Windfarm die sog. 60 % EEG-Referenzkriterien erfüllt und ein wirtschaftlicher Betrieb unter EEG-Bedingungen zu erwarten ist, wird er mit der Akquisition seines Projektes beginnen. An dem Standort Forstlohe kann auch nicht auf Referenz-Erfahrungen mit vorhandenen WKA in der Umgebung von 20 bis 30 km zurückgegriffen werden. Warum zäumen Franz Uhl und die BaySF im Fall Forstlohe buchstäblich das Pferd vom Schwanze her auf? Warum diese Eile und die Verursachung der großen Aufregung in den Kommunen und in der Bevölkerung.

Dass die BaySF dieses Spiel aktiv unterstützt ist völlig unverständlich und zwar aus folgendem Grund: In einem Rundbrief vom Mai 2008 schreibt die BaySF u.a. folgendes:
Zitat: ... Windenergieprojekte benötigen eine relativ lange Zeit für die Vorbereitung und die Realisierung (bis zu 5 Jahre oder sogar noch länger). In dieser Zeit werden große Vorinvestitionen z.B. in Untersuchungen und Gutachten getätigt, so dass die Unternehmen von Anfang an sicher sein müssen, dass sie bzw. die Investoren letztendlich - bei positivem Ausgang des jeweiligen öffentlich - rechtlichen Genehmigungsverfahrens - auch kalkulierbare Pachtverträge mit dem Grundbesitzer abschließen können bzw. diesem die Anlagen zu marktgerechten Preisen verkaufen können. Zitatende.

Frage: Warum halten sich die BaySF im Fall Forstlohe nicht an ihre eigenen sehr klar formulierten Vorgaben??

II. Energiepolitik, Energieprognose Bayern bis zum Jahr 2030
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (BaySTWIVT) ist zuständig für die Energiepolitik der Bayerischen Staatsregierung. STWIVT hat beim Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Univ. Stuttgart ein Gutachten in Auftrag gegeben, das seit Herbst 2007 vorliegt.
In dem etwa 300 Seiten umfassenden Bericht wurden alle interessierenden Szenarien untersucht, die für die Bayerische Staatsregierung von Interesse sind. Hinsichtlich der Nutzung und des möglichen weiteren Ausbaus (von derzeit ca. 350 MW) war das Ergebnis folgendes:
In keinem der Szenarien spielt der weitere Ausbau der Windenergie keine Rolle!

Die wesentlichen Kriterien für dieses Ergebnis waren:
  • die Wirtschaftlichkeit der WKA-Stromerzeugung im Vergleich zu anderen Erneuerbaren Energien und zu den vielfältigen Möglichkeiten des Energiesparens im Gebäudebereich und im Verkehr.
  • die Wirksamkeit und die Kosten der CO2-Vermeidung im Vergleich zu anderen Möglichkeiten in Bayern
Dieses Ergebnis gilt selbstverständlich auch für das Vorhaben „Windenergie im Wald“ der BaySF. Die BaySF sollte dieses Ergebnis respektieren und ihr Vorhaben, das im Gegensatz zur offiziellen Bayerischen Energiepolitik steht, nochmals einer fachlich kompetenten, wissenschaftlich nach-vollziehbaren Überprüfung unterziehen und danach letztendlich aufgeben.

In einem am 03.06.2008 mit einer Pressemitteilung angekündigten 10-Punkteprogramm der Bayerischen Staatsregierung kommt das Wort Windenergie überhaupt nicht vor. Unter Punkt 3 erklärt der Ministerpräsident Beckstein - Zitat: "Beim Ausbau der erneuerbaren Energieträger setzen wir verstärkt auf die bayerischen Trumpfkarten: Wasserkraft, Biomasse, Sonnenkraft und Geothermie wollen wir deutlich ausbauen."

Die Formulierungen und die Begründungen in dem genannten Faltblatt der BaySF ähneln in verschiedenen Punkten den nicht haltbaren und nicht nachvollziehbaren Phrasen und Behauptungen des Bundesverband Windenergie (BWE) Bayern. Windenergie in Bayern erfüllt in keiner Weise die Kriterien der Eckpunkte der Nachhaltigkeit: Wirtschaftlichkeit - Versorgungssicherheit - Umweltverträglichkeit (siehe Landschaftszerstörung - hohe Kosten - keine Versorgungssicherheit u.a.). Nachhaltigkeit sollte der oberste Maßstab der BaySF sein. Schließlich stammt der Begriff Nachhaltigkeit von der Forstwirtschaft, die seit Jahrhunderten in Deutschland und besonders in Bayern Richtschnur des forstwirtschaftlichen Handelns ist.

Im Gegensatz zur Windenergie im Staatsforst kann die intensive und nachhaltige Nutzung des Holzes als Energierohstoff in jeder Hinsicht begrüßt und unterstützt werden. Wir können davon ausgehen, dass in den betreffenden Gesetzen und Verordnungen der BaySF unter "vermehrte Nutzung von Erneuerbaren Energien" in erster Linie die Nutzung von Holz und Biomasse und auf keinen Fall die Windenergie gemeint ist.

III. Ergebnisse der Stellungnahme, verfasst von Johann Waldmann
Sie sind in tabellarischer Form auf 8 Seiten in Beilage 1 übersichtlich zusammengestellt. In der Beilage 2 werden drei Punkte eines Papiers der BaySF etwas eingehender kommentiert, die besonders auffallende Fehlinformationen enthalten. Zu den einzelnen Punkten der BaySF-Papiere können zu einem späteren Zeitpunkt in einer Langfassung vertiefte Ausführungen mit Quellenangaben gemacht werden.

In weiteren Ausarbeitungen sind substanzielle Fragen der Landschaftsästhetik zu untersuchen und zu bewerten. Für umweltbewusste Forst-Fachleute- / Führungskräfte und für Umweltpolitiker sollte die Bewahrung unserer Bayerischen Kulturlandschaft und insbesondere der Erholungswert unserer wertvollen Waldlandschaften im Vordergrund stehen. Die von der BaySF vorgeschlagene Windfarm Forstlohe wäre in dieser Hinsicht, unvoreingenommen betrachtet, eine Horrorvorstellung. In der Marktgemeinde Freihung haben sich von 2.100 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgen mehr als 70 % in einer Unterschriftenaktion gehen das Uhl / BaySF-Projekt ausgesprochen.

Auch rechtliche Fragen sind bereits im Vorfeld von möglichen Voranfragen bei den Gemeinden und bei den Genehmigungsbehörden zu klären. Dies betrifft in erster Linie das Bayerische Naturschutzgesetz, das Arten-/ Vogelschutzgesetz und das Baugesetz.

Aus dem vorliegenden Papier "Stellungnahmen-Kritik-Kommentare" wird nachvollziehbar dargelegt, dass es für die Errichtung von WKA im Staatswald keine seriösen Argumente und auch keine Bgründung gibt. Hier seien nur zwei Beispiele grober Falschaussagen genannt:
  • dass die wesentlichen Begründungen der BaySF für die Errichtung von WKA in den bayerischen Staatswäldern in wichtigen Punkten nicht zutreffen und teilweise grundfalsch sind, wie beispielsweise die BaySF- Aussage: "Eine Windenergieanlage mit einer Megawattstunde Leistung ersetzt rechnerisch etwa eine Million Liter des fossilen Energieträgers Heizöl".  Ähnliche Aussagen kommen nicht selten vom BWE. Sie können als grobe Irreführungen bezeichnet werden.
  • dass Windkraftanlagen keine negativen Auswirkungen auf den umliegenden Wald haben und die Rodungsflächen mit einer Baumlänge sehr gering wären. An dem Beispiel "36 WKA mit einer Höhe von 180 m im Staatsforst Forstlohe" kann gezeigt werden, dass eine derartige Windfarm auf den umgebenden Wald, auf die Bevölkerung und auf die Landschaft der näheren und weiteren Umgebung schwere negative Auswirkungen haben würden. 
Die Rodungsflächen für das WKA – Fundament und für die Stellflächen der großen Krananlage haben nach Angaben des BaySF-Flyers eine Fläche mit einer Seitenlänge von einer Baumlänge (30 m). Die Stellfläche für die geplanten 34 WKA betrügen danach 34 x 2.000 m2 = 68.000 m2 oder etwa 6,8 ha. Dazu kommen noch befestigte Zuwege mit 4 m Breite und einer geschätzten Länge von ca. 4.000 m , was einer weiteren befestigten Fläche von nochmals16.000 m2 entsprechen würde. Die Fundamente mit einer Seitenlänge von 15 m würden eine zementierte Bodenversiegelung von etwa 8.100 m2 ergeben mit schätzungsweise 20.000 Tonnen Stahlbetonbedarf! Bei dieser gravierenden Waldbodenzerstörung und der weit sichtbaren Landschaftsverschandelung sind die Formulierungen in dem Flyer der BaySF - Zitat: "keinerlei negativen Auswirkungen2 oder: "es entstehen kleine Freiflächen, die das Ökosystem auflockern und ökologisch aufwerten" - Zitatende - zu sprechen, ist völlig unverständlich und und wird von den betroffenen Bürgern als zynisch bezeichnet.

IV. Folgerungen und Maßnahmen aus den Ergebnissen der Stellungnahme
Die Bayerische Staatsforstverwaltung sollte ihren Flyer "Windenergie im Wald" und andere Papiere mit ähnlichen, nicht haltbaren Papieren, zurückziehen. Vor einer weiteren Akquirierung von "Windkraftanlagen im Staatswald" sollte die von mir erarbeiteten Stellungnahme von neutralen, unabhängigen Fachleuten geprüft werden. In einem Gutachten, das das STMLF an unabhängige Institute vergeben sollte, könnten die betreffen Fragen wissenschaftlich nachvollziehbar geklärt werden.

Es wäre zu empfehlen, dass das STMLF ein Aktionsprogramm entwickelt, das die verstärkte Nutzung des Energierohstoffs Holz zum Inhalt hat. Dies ist deshalb sehr wichtig, weil durch Pellet- und Hackschnitzelfeuerungen und Biomasseeinsatz das wertvolle, teure und begrenzte Heizöl bereits auf wirtschaftliche Weise ersetzt werden kann. Dies ist der richtige Weg für Bayern. Die Windenergienutzung in unserer wunderschönen Kulturlandschaft, besonders im Wald, ist mit Sicherheit der falsche Weg!


AAusführungen der BaySf:Stellungnahme - Kritik - Kommentare
Energie ist Grundlage unserer Lebens-qualitätDieser Satz ist eine Selbstverständlichkeit. Mit Windenergie im Staatswaldgebiet hat dies allerdings kaum etwas zu tun
1Gut zu wissen, dass diese Energie ökologisch und ohne die Umwelt zu belasten oder Altlasten für spätere Generationen zurückzulassen, erzeugt werden kann.Energiesysteme werden wissenschaftlich im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit beurteilt und bewertet (Brundtland-Definition). Die entscheidenden Kriterien dafür sind: Wirtschaftlichkeit - Umweltverträglichkeit - Versorgungssicherheit. Alle drei Kriterien sind gleichwertig zu behandeln. Dies entspricht internationaler Überein-stimmung.
Windenergie erfüllt diese drei Kriterien nicht oder nicht hinreichend! Konventionelle Kraftwerke, wie Kohle - Erdgas - Biomasse- und Kernkraftwerke erfüllen diese Kriterien weitestgehend.
Altlasten für Kohlekraftwerke wurden und werden für viele Jahrzehnte gelöst. Auch für die Kernenergienutzung gibt es zuverlässige Lösungen für die Entsorgung. Sie müssen bei uns nur politisch zugelassen werden.
2Gut zu wissen, dass Strom aus Windkraft Zukunftssicherung für die Region bedeutet. Windkraftnutzung hat in Bayern mit "Zukunftssicherung in der Region" nichts zu tun! Das Gegenteil ist der Fall. Die weithin sichtbare Verunstaltung gewachsener Kulturlandschaften und die negative Wirkung von Windparks mit großer Höhe auf die Menschen in der betreffenden Region, können der Region Schaden zufügen. Von sozialen Spannungen in den von Windkraftanlagen betroffenen Gemeinden gar nicht zu reden.
3Gut zu wissen, dass dadurch die Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern reduziert wird.Nach Ermittlungen des Arbeitskreis Energiebilanzen hatte die Windenergie im Jahr 2007 am gesamten Primärenergieverbrauch der BRD nur einen Anteil von weniger als einem Prozent substituiert, im wesentlichen in Form von Importkohle, die preiswert und für mehrere Jahrhunderte auf dem Weltmarverfügbar ist. Die WKA-Stromerzeugung erspart keinen Liter Heizöl. Die verstärkte Windstromeinspeisung erfordert (wegen Teillast- und Standby-Betrieb von Kohlekraftwerken) mehr Brennstoffe als ohne die Windstromeinspeisung.

Auf Bayern bezogen hat der Satz unter Pkt. 3 keine Bedeutung. Bayern ist bei der Nutzung von Erneuerbaren Energien in Deutschland vorbildlich. Auch im Hinblick auf die CO2-Minderung ist Bayern vorbildlich. Mit etwa 6,7 Tonnen CO2 pro Kopf der Bevölkerung und Jahr liegt Bayern um 1/3 unter dem Bundesdurchschnitt und erreicht fast den Wert Frankreichs. Die Kosten für die Vermeidung einer Tonne CO2 durch Windstromerzeugung sind in Bayern mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.
Ausführungen der BaySf:Stellungnahme - Kritik - Kommentare
BStrom aus Windenergie eine ökologische Zukunftssicherung für die RegionDieser Satz wird durch nichts begründet und kann ohne weiteres widerlegt werden
1Die Windenergienutzung trägt in bedeutendem Maße zu der von der Bundesregierung angestrebt CO2-Reduktion und damit zur notwendigen Verminderung der Klimaerwärmung bei. Eine MegaWattstunde ökologisch erzeugter Strom spart rund 856 Kilogramm Kohlendioxid ein.Kommentar, Richtigstellung:
1. Die CO2-Reduktion durch den Betrieb aller WKA in Deutschland beträgt ca. 2% des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland.
2. Bayern ist in Bezug auf die CO2-Emission in Deutschland vorbildlich und produziert seinen Strom zu 80 % CO2-frei.
Die CO2-Minderung durch den Betrieb von WKA in Bayern ist vernachlässigbar. Die Angabe "Eine Megawattstunde ökologischerzeugter Strom spart rund 856 Kilogramm Kohlendioxid" ist um das siebenfache zu hoch. Der Wert für Bayern beträgt aus o.g. Gründen nur ca. 110 kg/ MWh. Auch eine Verzehnfachung der Windstromproduktion in Bayern würde den weiteren Ausbau der Windenergie in Bayern nicht rechtfertigen können.
2Eine Windenergieanlage mit einer MegaWattstunde Leistung ersetzt jährlich rechnerisch etwa eine Million Liter des fossilen Energieträgers Heizöl durch die natürliche und immer wieder neu entstehende Kraft des Windes.Diese Aussage ist aus folgenden Gründen nicht richtig:
1. Die Angabe Megawattstunde (MWh) ist die Einheit für die elektrisch Arbeit bzw. die jährliche Stromerzeugung. Die Leistung hat die Einheit MW oder kW.
2. Die Aussage enthält zwei substanzielle Fehler:
a) eine nachvollziehbare Rechnung ergäbe nicht 1 Million Liter Heizöl pro Jahr, sondern nur ca. 350.000 Liter Heizöl pro Jahr. Falschaussage ca. 290%. Wichtiger ist aber die folgende Tatsache:
b) In deutschen Wärmekraftwerken wird seit den siebziger Jahren kein Heizöl mehr verbrannt, außer zum Anfahren, als Stützbrennstoff bei schnellen Leistungsänderungen bei Kohlekraftwerken. Deshalb kann durch Windenergie auch kein Heizöl ersetzt werden.

Richtig ist dagegen, dass durch die unstete Windstromeinspeisung mit Leistungsfluktuationen bis zu 15.000 MW in wenigen Stunden in den konventionellen Kraftwerken Brennstoffe verbrannt werden müssen, als ohne Windstromeinspeisung.
3Die herkömmlichen fossilen Energieressourcen werden immer knapper und damit immer teurer. Strom aus Windkraft wird in das regionale Stromnetz eingespeist und leistet so einen wichtigen Beitrag für eine bezahlbare und gesicherte Energieversorgung der Haushalte in der Region.Die Aussage unter Pkt.3 ist aus folgenden Gründen falsch:

1. Der Windstrom wird in das Versorgungsnetz eingespeist und nach einem Schlüssel an die vier großen Stromversorger verteilt. Die Haushalte in der Umgebung eines Windparks bekommen den Strom aus dem Versorgungsnetz und nicht von den WKA in der Region.

2. Es wäre schlimm, wenn die Haushalte, das Gewerbe und die Industrie ihren Strom aus WKA bekommen würden. Bei einer möglichen Flaute von einer Woche bekämen sie dann keinen Strom.

3. Die Windstromerzeugung kostet (einschließlich der Kosten der Schattenkraftwerke) etwa 10 ct/kWh; der nicht bedarfgerecht gelieferte Windstrom hat nur einen realen Wert von etwa 2 ct/kWh und ist damit fünfmal teurer als sein Wert. Die durchschnittlichen Stromerzeugungskosten aller konventionellen Kraftwerke in Deutschland betragen etwa 3,5 ct/kWh.
Der Wert des rund um die Uhr zuverlässig gelieferten Stroms liegt bei etwa 5 ct/kWh.

Die Aussage ist also völlig falsch. Energiefachleute sind sich darin einig, dass die Sicherheit unserer Stromversorgung durch die zunehmende Windstromeinspeisung mehr und mehr gefährdet und teurer wird. Der volkswirtschaftliche Schaden liegt derzeit bei ca. 3,5 Mrd. €/Jahr.
CAusführungen der BaySf:
Windnutzung im Wald sei ein Beitrag der Bayerischen Staatsforsten zum Klimaschutz
Stellungnahme -  Kritik - Kommentare
Dieser Satz hat keine stichhaltige Begründung
1Die Bayerischen Staatsforsten sind mit ca. 805.000 Hektar der größte Waldbesitzer in Bayern. Die Waldungen bilden meist geschlossene Komplexe und sind mit Lkw-befahrbaren Forststraßen erschlossen. Der bayerische Windatlas weist eine Vielzahl von windhöffigen Standorten abseits von Dörfern und Städten im Staatswald aus. Im betreffenden Waldgebiet Forstlohe ist nach dem bayerischen Windatlas die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 3,5 m/s (auf 50 m ü. Grund) besonders niedrig. Nach DEWI sollte dieser Wert bei mindestens 5,5 m/s liegen, um nach der EEG-Einspeisevergütung für WKA wirtschaftlich arbeiten zu können. Im Waldgebiet müsste (wegen der höheren "Bodenrauhigkeit") dieser Wert noch höher liegen.

Nach überschlägigen Rechnungen mit dem sog. Windpower-Rechner kann nachgewiesen werden, dass die geplante Windfarm im Waldgebiet von Forstlohe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.

Am Ittenschwandner Horn bei Fröhnd im Schwarzwald musste eine 2.000 kW WKA nach einem Jahr völlig unwirtschaftlichem Betrieb wieder abgebaut werden. Der Standort lag mitten Wald auf einer Höhe von etwa 1.000 m. Drei unabhängige Windgutachten hatten zuvor ihre Wirtschaftlichkeit "sicher" ausgewiesen.
2Die Bayerischen Staatsforsten haben den gesetzlichen Auftrag, den Staatswald nach kaufmännischen Grundlagen und am Gemeinwohl orientiert zu bewirtschaften. Hierzu zählt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Energie aus erneuerbaren Energieformen.
Siehe Art. 3 Staatsforstengesetz.
In den Gesetzestexten und Verordnungen der BaySf gibt es keinen Hinweis, dass bei Erneuerbarer Energienutzung aus Staatsforsten auch die Nutzung von Windenergie im Wald gemeint ist. Die intensive Nutzung von Holz und Biomasse aus den Bayerischen Staatsforsten ist dagegen in jedem Fall sinnvoll. Dies vor allem auch deshalb, weil dadurch beträchtliche Mengen an Heizöl unter wirtschaftlichen Bedingungen substituiert werden können. Dies ist vor allem in Bayern um ein Vielfaches wichtiger, als die Erzeugung von unwirtschaftlichem Windenergiestrom.
3Interessierten Betreibern von Windenergieanlagen stellen die Bayerischen Staatsforsten geeignete Staatswaldflächen abseits von Siedlungen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung.Wie vorstehend erwähnt, kann der Staatsforst Forstlohe für die Errichtung der genannten Windfarm nicht infrage kommen. Die 34 WKA umfassende Wind-Industrieanlage läge nicht abseits von Siedlungen, sondern in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten, wo etwa 10.000 Menschen wohnen und arbeiten. Die Lebensqualität, Grundstücks- und Immobilienwerte würdensubstanziell negativ beeinträchtigt.
4Die Bayerischen Staatsforsten wählen die Windstandorte im Staatswald gemeinsam mit dem Betreibern aus. Dabei werden die Schutzfunktionen des Waldes berücksichtigt.Im Fall der vorgeschlagenen gigantischen Windindustrie-Anlagen sind diese Voraussetzungen eindeutig und nachweisbar zu verneinen. Von 2.100 wahlberechtigten Bürgern aus Freihung haben etwa 70% dieErrichtung der vorgeschlagenen Windfarm abgelehnt.
5Bei der Erholung im Wald sind die Windenergieanlagen kaum sichtbar: Die Waldbäume bilden einen sehr effizienten und natürlichen Sichtschutz. Sollte dieser Satz auch für den "Fall Windfarm Forstlohe" gemeint sein, dann würden dies die Bürger von Freihung und von Vilseck nicht nachvollziehen können. Sie müssten dies vielmehr als Irreführung, ja Verhöhnung Ihrer berechtigten Interessen an einer wunderschönen Waldlandschaft auffassen. Ganz entscheidend ist die Tatsache, dass die vorgeschlagene Windfarm die Lebensqualität von ca. 10.000 Menschen in unmittelbarer Nähe schwerwiegend beeinträchtigen würde.Die Fernwirkung auf die Umgebung von ca. 20 km würde eine schwerwiegende Landschaftszerstörung zur Folge haben.
DAusführungen der BaySf:
Erfahrungen der Bayerischen Staatsforsten mit Windenergieanlagen
Stellungnahme - Kritik - Kommentare

Die bisherigen Erfahrungen mit nur wenigen WKA im Wald können in keiner Weise mit dem geplanten Windpark auf dem 300 ha großen und bis zu 34 WKA umfassenden Windpark zwischen Freihung und Vilseck verglichen werden. Die von der BaySf genannten WKA im Staatsforst von Ottobeuern sind In keiner Weise ein Beispiel für Freihung-Vilseck.
1Die Bayerischen Staatsforsten haben bereits langjährige Erfahrungen mit Windenergieanlagen im Staatswald gesammelt. Es hat sich gezeigt, dass diese Anlagen keinerlei negative Auswirkungen auf den umliegenden Wald und die vorkommenden Wildtiere haben.34 WKA mit einer Höhe von 180 Metrer im Waldgebiet von Forstlohe mit Abständen von 1.000 Meter bis 2.000 Meter zu den Wohngebieten beider Orte wären ein Novum für Bayern und sehr wahrscheinlich für ganz Deutschland. Die landschaftzerstörende Wirkung auf die nähere weitere Umgebungwäre schwerwiegend und für die betreffenden Kommunen und für die betroffenen Bürger nicht hinnehmbar.
2Die benötigte Rodungsfläche ist minimal. Die Abstandflächen zum umliegenden Wald betragen in der Regel nur eine Baumlänge. Es entstehen so kleine Freiflächen, die das Ökosystem Wald auflockern und ökologisch aufwerten.Dies mag für ein oder zwei WKA im Wald gelten. Für eine sog. Windfarm mit 34 WKA (einschließlich der Zuwege) müsste mit einer Rodungsfläche von ca. 4 ha gerechnet werden. Die Bodenversiegelung durch diese Windfarm dürfte bei etwa 8.000 qm liegen. Die WKA-Fundamente mit einer Oberfläche von 225 qm hätten einen Bedarf an Stahlbeton von insgesamt 20.000 Tonnen. Das mögliche Auslaufen von Öl und nicht auszuschließende Rotor- und Gondelbrände wären eine große Gefahr für das betreffende Wald-Ökosystem. Eine derart große Ansammlung von WKA-Industrietürmen würde das Ökosystem erheblich schädigen.
3Die Windenergieanlagen werden innerhalb kürzester Zeit errichtet. Störungen durch Transport- und Baufahrzeuge finden im Wesentlichen nur in der Aufbauphase statt. Forstarbeiten werden durch den Betrieb der Anlagen nicht behindert.Dies mag für eine oder wenige WKA gelten. Bei einer Windfarm mit 34 WK gilt ist nicht mehr. Diese Aussage hat allerdings kaum eine Bedeutung, weil in den Feststellungen zu den übrigen Punkten nachgewiesen werden kann, dass WKA im Staatswald Forstlohe ohnehin nicht nachvollziehbar begründet werden können.
4Wildtiere gewöhnen sich sehr schnell an die Anlagen und halten nur in der Errichtungsphase Abstand. Bald darauf können zum Beispiel Rehe beobachtet werden, die auf den wiederbegrünten Flächen direkt unter den Windrädern nach Nahrung suchen.Eine größere Anzahl von Windrädern im Wald sind nach Erfahrungen in anderen Bundesländern sehr wohl eine Gefahr. Dies gilt für die EU-geschützten Vögel, wie Rot- und Schwarzmilan u.a.
Durch die Errichtung von Windrädern im Wald entstehen Lichtungen. Dort sind die WKA besonders eine Gefahr für die verschiedenen Arten von Fledermäusen. Im Schwarzwald wurden beispielsweise unter zwei Windrädern innerhalb kurzer Zeit 40 tote Fledermäuse gefunden. Diese Gefahr besteht auch im Staatsforst von Forstlohe.
Die genannten Vögel und Fledermäuse sind nach EU NATURA 2000-Recht streng geschützt. Bei nachgewiesener Tötung von geschützten Vögeln hätte dies rechtliche Folgen für den Betreiber und für die BaySf!

Windenergie aus dem Wald (aus dem betreffenden Flyer der BaySf)

Zitat: Die Windenergienutzung trägt in bedeutendem Maße zu der von der Bundesregierung angestrebten CO2-Reduktion und damit zur notwendigen Verminderung der Klimaerwärmung bei. Eine Windenergieanlage mit einer Megawattstunde Leistung ersetzt jährlich rechnerisch etwa eine Millionen Liter des fossilen Energieträgers Heizöl durch die natürliche und immer wieder neu entstehende Kraft des Windes. 1*)

Interessierten Betreibern von Anlagen stellen die Bayerischen Staatsforsten geeignete Staatswaldflä-chen abseits von Siedlungen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Dabei werden die Schutzfunktionen des Waldes berücksichtigt. Bei der Erholung im Wald sind Windenergieanlagen kaum sichtbar: Die Waldbäume bilden einen sehr effizienten und natürlichen Sichtschutz. Zitatende 2*)
Aus: Informationen_zu_Windenergieanlagen.pdf

Anmerkung von Johann Waldmann: Beide Meldungen sind eine schlimme Desinformation der akademisch gebildeten Forstwirte, der Politiker, der betreffenden Behörden und der Bevölkerung. Vermutlich kommen diese hanebüchenen Informationen vom BWE Bayern oder von anderen WKA-Projektentwicklern, wie beispielsweise der Firma Uhl. Dort findet man ähnliche Propagandasprüche. Nachfolgend der Nachweis für mein kritische Vorbemerkung:

Zu 1*) Dieser Satz enthält drei Falschinformationen:
1. Die Angabe "Eine Windenergieanlage mit einer MegaWattstunde Leistung" ist physikalisch falsch. Einer Fachbehörde sollten solche Falschaussagen nicht passieren Hier wird die elektrische Arbeit mit der elektrischen Leistung verwechselt: Megawattstunde ist definitionsgemäß die Maßeinheit für die elektische Arbeit mit der Maßeinheit MWh = MW x h. MegaWatt (MW) ist dagegen die Maßeinheit für die elektrische Leistung und lautet MW = 1.000 kW. Dies wird im zweiten Jahr im Physikunterricht im Gymnasium und in der Realschule gelehrt!

2. Die Angabe: "Eine Windenergieanlage mit einer Megawattstunde Leistung ersetzt eine Million Liter des fossilen Energieträger Heizöl" ist physikalisch und rein rechnerisch falsch. Nachstehend will ich versuchen, der obigen Angabe einen physikalischen Sinn zu geben.
Ich nehme an, dass der Autor hätte sagen sollen:
a) Eine WKA mit einer Leistung von 1 MW (Megawatt) erspart bei einem Betrieb von einem Jahr im Staatsforst soundsoviel Liter Heizöl (Liter/Jahr)

b) Dazu nehme ich an, dass diese WKA im Wald erfahrungsgemäß pro Jahr etwa 1.500 Volllaststunden pro Jahr (VLS/a) erreichen kann. Auf freiem Feld würde sie bei guter Windhöffigkeit und 120 m Nabenhöhe etwa 1.800 bis 2.000 VLS/a erreichen.

Die nachfolgende einfache Rechnung soll für jeden, der die einfachen physikalischen Grundkenntnisse Arbeit, Leistung und Energiewandlung beherrscht, nachvollziehbar sein.

Dazu gehören folgende Zusammenhänge:
a) 1 kg Heizöl entspricht 40.000 kJ/kg. Aus 40.000 kJ/kg : 3.600 kJ/kWh = 11,1 kWh/kg (Heizöl) bzw. 1 kWh entspricht 0,09 kg Heizöl - siehe Physikbuch.

b) Annahme, dass Windkraftanlagen im Wald erfahrungsgemäß ca. 1.500 Volllastunden pro Jahr erreichen. Eine WKA mit 1 MW installierter Leistung bzw. 1.000 kW erreicht damit einen elektrischen Energieertrag von: 1.000 kW x 1.500 h/a = 1.500.000 kWh/a.


Bei einem Wirkungsgrad von 100 % ergäbe dies 0,09 kg (Heizöl) x 1.500.000 kWh/a = 135.000 kg/a. Mit einem schlechteren Wirkungsgrad von 45 % (0,45) errechnen sich 300.000 kg/a Heizöl. Mit der Dichte von 0,85 kg/l sind dies: 352.000 Liter Heizöl pro Jahr. Zu der oben
genannten Angabe von 1 Million Liter Heizöl pro Jahr ist dies ein Fehler von ca. 284 %!

Anmerkung: Diese einfach nachvollziehbare Rechnung ist Stoff des zweiten Jahrs im Physikunterricht. Frage: Kennt der Autor des BaySf diese einfachen Zusammenhänge nicht. Oder gibt es einen anderen Grund für diese Falschinformation. Wurde der Text möglicherweise vom BWE formuliert, um damit selbst die akademisch gebildeten Mitarbeiter der BaySf für dumm zu verkaufen und zwar in der Hoffnung, dass sich niemand die Mühe macht, diese werbewirksame Propagandazahl nachzuprüfen?

Abgesehen von den nicht entschuldbaren falschen Angaben, die in obigen zwei Punkten erläutert wurden, muss betont werden, dass durch den Einsatz von Windkraftanlagen nur Strom ersetzt werden kann, der in Kohle- und Kernkraftwerken und in geringem Umfang in Erdgaskraftwerken erzeugt (umgewandelt) wird. Nach den Ölpreiskrisen in den 70er und 80er Jahren wird in Deutschland in den Kraftwerken leichtes Heizöl und schweres Heizöl nur noch zum Anfahren der Kohlekraftwerke und als sog. Stützbrennstoff beim Anfahren und bei Schwachlast eingesetzt.

Elektrischer Strom aus Windenergie ersetzt also gar kein Heizöl! Das Gegenteil ist der Fall!
Dies ist wie folgt zu erläutern: Windenergiestrom wird je nach Windstärke nur mit außerordentlich großen Leistungsschwankungen geliefert. Daher garantieren bei Windflaute nur konventionelle Kraftwerke unsere sichere Stromversorgung. Bei großen Wind-Leistungsschwankungen müssen in Deutschland konventionelle Kraftwerke ihre Leistung zwischen ca. 30 % und 100 % in der Regel sehr schnell ändern. Schnelle Leistungsänderungen bei Kohlekraftwerken benötigen jeweils für mehrere Stunden den Einsatz der Ölstützfeuerung, weil Kohlefeuerungen wegen ihrer systembedingten Trägheit im unteren Leistungsbetrieb weder stabil noch sicher betrieben werden können.
Die Windenergie-Stromerzeugung in Deutschland spart/ersetzt kein Heizöl. Aus den vorstehend genannten Gründen wird eher mehr Heizöl verbraucht, als ohne die Windenergie-Stromerzeugung verbraucht werden müsste.

Das vordringlichste Ziel einer verantwortungsbewussten Energiepolitik sollte sein, Heizöl und nochmals Heizöl zu sparen bzw. zu ersetzen. Die BaySf hat dazu herausragende Möglichkeiten durch die Nutzung des erneuerbaren Primärenergieträgers Holz. (z.B. Holz-Hackschnitzel / Pellets, andere Biomasse) um vor allem das wertvolle und teure Heizöl (mit nahezu Diselqualität) zu ersetzen. Auf der Homepage der BaySf erhält man ausführliche Informationen über das Potenzial und über erprobte Verfahren zur Nutzung des Energieträgers Holz.

Zu 2*) Dieser Satz kann nur als Irreführung / Verhöhnung der Bevölkerung bezeichnet werden.
Ein Beispiel dafür ist das geplante WKA – Projekt Freihung-Seugast – Forstlohe mit bis zu 34 WKA mit einer Gesamthöhe von 180 m. Die von der BI erstellte Fotomontage zeigt die erdrückende Wirkung des Windparks auf den Ortsteil Seugast (auch auf Vilseck) mit einer Entfernung zu den Wohngebieten zwischen 1.000 m bis 1.500 m.

Die Stellungnahme zu den Punkten 1*) und 2*) ist der Anfang einer kurzen Ausarbeitung, in der ich alle Propagandasprüche des Flyers "Windenergie im Wald" kommentieren werde. Verantwortungsbewusste Kommunal- und Landespolitiker müssen sich, gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung, entschieden dagegen wehren, um zu verhindern, dass die Bayerische Staatsforstverwaltung und die mit ihr kooperierenden WKA-Betreiber, durch nicht haltbare, irreführende Informationen und WKA-Projekten in unserer wertvollen Kulturlandschaft durchboxen können.

27.12.2008 http://wilfriedheck.de