Bürgerinitiative
„Gegenwind Golzow“
Kontakt: André Jans
Grüneiche 16
14778 Golzow
Landesumweltamt Brandenburg
Regionalabteilung West
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
OT Groß Glienicke
Widerspruch gegen die
Genehmigung von 13 Windenergieanlagen in Golzow
Sehr geehrter Herr Schwiegk,
die Bürgerinitiative
„Gegenwind Golzow“ ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich
für den Erhalt ihres Lebensraumes einsetzen. Wir sind für die
Nutzung alternativer Energiequellen, sofern dadurch Mensch und Natur
kein Schaden zugefügt wird.
Der geplante Windpark
Golzow ist in Zusammenhang mit den bereits vorhandenen und noch in
Planung befindlichen Windkraftanlagen in unserer Region zu sehen und
stellt einen untragbaren Eingriff in den Naturhaushalt und eine
unerträgliche Belastung für die Menschen, die hier leben, dar.
Dass die Golzower
Bürgerinnen und Bürger keinen derartigen Windpark wollen,
können wir mit fast 800 Unterschriften belegen.
Wir fordern Sie daher
auf, die erteilte Genehmigung zum Bau von 13 Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Golzow, Gemarkungen Pernitz und Grüneiche,
zurückzunehmen.
Da der geplante Windpark
Golzow Auswirkungen auf die eurpäischen Vogelschutzgebiete SPA
Mittlere Havelniederung (DE 3542-421), SPA Rietzer See (DE 3642-401)
und SPA Belziger Landschaftswiesen (Teil des SPA Unteres
Rhinluch/Dreetzer See, Havelländisches Luch und Belziger
Landschaftswiesen: DE 3341-401) hat, eine Barriere für den
Vogelzug darstellt und für streng geschützte Vogelarten, die
in unserer Region leben, eine Gefahr darstellt, hätte aus
Artenschutzgründen keine Genehmigung durch das LUA erteilt werden
dürfen. Einer Ausweisung des Windeigungsgebietes „Westliche
Zauche“ im Regionalplan haben alle Brandenburger
Naturschutzverbände und der Förderverein
Großtrappenschutz e.V. im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange widersprochen.
Die Genehmigung zum Bau
von 13 Windenergieanlagen in Golzow und die Ausweisung des
Windeignungsgebietes „Westliche Zauche“ steht im Widerspruch
- zum Erlass des MLUR Brandenburg (11.08.03) zur
Einführung tierökologischer Abstandskriterien für die
Errichtung von Windenergieanlagen
- zur FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
- zur Vogelschutzrichtlinie der EU (EG-VSchRL
79/409/EWG) und
- zum “Memorandum of
Understanding on the Conversation of the Middle-European Population of
Great Bustard (Otis tarda)”, einem Zusatzabkommen der Bonner
Konvention, dem die Bundesrepublik Deutschland im September 2002
beigetreten ist.
Da die letzte uns
bekannte FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet
zwischen Lehnin und Göttin aus dem Jahre 2000 ergeben hat, dass
die Summe der vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen nicht mit
dem Schutzziel der SPA „Rietzer See“ vereinbar ist und bei
Sichtung der ausgelegten Unterlagen in Zusammenhang mit der Genehmigung
durch das LUA nicht zu erkennen war, dass eine aktuelle
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist die
Genehmigung des Windparks Golzow ein Verstoß gegen das
Gemeinschaftsrecht. Wir bitten um Kenntnisnahme des Schreibens der
Euopäischen Kommission vom 12.12.2006.
Die Bürgerinitiative
„Gegenwind Golzow“ und deren Mitglieder haben auch das Bauleitverfahren
aufmerksam verfolgt und im Rahmen der Bürgerbeteiligung Hinweise
und Bedenken vorgetragen. Dabei ist uns aufgefallen, dass das
beauftragte Planungsbüro Stadt und Land bei der Erarbeitung des
Umweltberichtes, der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und der
Abwägungsvorschläge nicht mit der gebotenen Sorgfalt
vorgegangen ist.
Als schwerer
Verfahrensfehler zu werten ist die Unterlassung einer umfassenden
Beobachtung des Zug- und Rastvogelverhaltens nach Inbetriebnahme des
Windparks Prützke im Jahr 2003, da bei den vorliegenden
Untersuchungen die Summenwirkung der Windkraftanlagen noch nicht
berücksichtigt ist.
In der Zug- und
Rastvogeluntersuchung ist von geringen Individuenzahlen die Rede.
Bürger und Jäger berichten von einer großen Anzahl von
Flugbewegungen im Herbst und Frühling über dem Windparkareal.
Diese Hinweise wurden nicht beachtet. Ein Amateurfoto aus dem Jahr
2005, das rastende Gänse vor der ersten Waldkante von
Grüneiche aus gesehen, zeigt, ist beigefügt.
Untersuchungen der
Staatlichen Vogelschutzwarte, Außenstelle „Rietzer See“, aus dem
Jahr 2000 (siehe Anlage) wurden ignoriert. Lt. Abwägungsbeschluss
im B-Plan-Verfahren vom 2.4.2007 existieren diese Untersuchungen nicht.
Die „Kriterien zur
Untersuchung tierökologischer Parameter im Rahmen von Planungen
bzw. Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land
Brandenburg“ vom 1.8.2003 wurden nicht beachtet (z.B. keine
Nachterfassung von Brutvögeln).
Das Fledermausgutachten
aus dem Jahr 2002 beschränkt sich auf 3 Begehungen in der Zeit von
Anfang Mai bis Mitte Juni. Beim zweiten Fledermausgutachten 2005 gab es
Begehungen am 14., 18. und 30.4. und einen Termin im Mai. In dem
Zeitfenster fand eine Sprühaktion gegen Schädlinge statt. Zur
Wochenstubenzeit wurden keine Beobachtungen durchgeführt.
Hinweise, den Bunker und nicht den Unterstand zu untersuchen, wurden
nicht beachtet.
Jäger berichten von
vielen Fledermäusen auf dem Gebiet des gelanten Windparks (z.B. in
Hochständen). Das Fledermausgutachten ist nicht ausagekräftig
und muss wiederholt werden.
Laut
Bundesverwaltungsgerichtsbeschluss vom 11.12.2006 (BverwG 4 B 72.06 OVG
8 A 3726/05), können Windenergieanlagen eine „optisch
bedrängende Wirkung“ haben. Bei den Abwägungsbeschlüssen
im B-Plan-Verfahren wurden Einwände von Bürgern, die die
Windräder als zu hoch und bedrückend bezeichneten, mit der
Begründung abgelehnt, dass dies ein subjektiver Eindruck sei.
Einzelfallprüfungen sind hier zwingend erforderlich.
- Wir verweisen auf zwei Verwaltungsgerichtsurteile,
die auch auf den Windpark Golzow zutreffen: Urteil des OVG
Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 1 A 11312/04.OVG), Windanlagen
dürfen nicht in einem Vogelzugkorridor aufgestellt werden.
(Vogelzugkorridor u.a. für Großtrappen!)
- Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart (Az.: 13
K 5609/03), Windkrafträder dürfen an Nahrungs- und
Rastplätzen der geschützten Greifvogelarten Schwarz- und
Rotmilan auch außerhalb von Vogelschutzgebieten nicht errichtet
werden.
(Auf dem Gebiet und in
der Umgebung des geplanten Windparks existieren Vorkommen von Schwarz-
und Rotmilan und Seeadler!)
Der Windpark Golzow liegt
zudem genau zwischen den letzten Einstandsgebieten der
Großtrappen. Es besteht eine akute Gefahr für die
Vögel, die zwischen den Gebieten wechseln. Aus der
beigefügten Karte des vom Förderverein
Großtrappenschutz erstellte Karte wird die Problematik
ersichtlich. Dort sind in orange die aktuellen Einstandsgebiete der
Großtrappen markiert, in gelb frühere und potenzielle
Gebiete und in blau die Windeignungsgebiete.
Wir bitten die in Anlage
beigefügte „Stellungnahme zur Errichtung von Windrädern bei
Golzow“, die Herr Dr. Litzbarski vom Förderverein
Großtrappenschutz einem Mitglied der Bürgerinitiative auf
Anfrage zugeschickt hat, zu beachten.
Bei Einsicht in den
LUA-Genehmigungsbescheid vom 13.03.2007 (Nr. 031.00.00/04) und
beiliegend ausgelegtem Bebauungsplan im Amt Brück ist Mitgliedern
der Bürgerinitiative unter anderem aufgefallen:
- Eine
Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Dezember 2004) liegt vor. Die
dazu gehörenden Karten sind teilweise ohne Datum, weisen
unterschiedliche WEA-Stückzahlen und teilweise auch
unterschiedliche Standorte auf. Die Karten der
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung stimmen nicht mit der Genehmigung
des LUA überein.
- Es gibt einen Hinweis,
dass die beantragte Umweltverträglichkeitsprüfung im Ordner 5
vorhanden sein soll. Es liegt kein Ordner 5 aus. Im Ordner 4c ist ein
Deckblatt mit der Bezeichnung „Umweltverträglichkeitsprüfung“
vorhanden, abgeheftet ist dort jedoch die
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung aus Mai 2006. Die Seitenanzahl
der Umweltberichte, die in der Übersicht angegeben wurde, stimmt
nicht mit der ausgelegten Seitenzahl überein (z.B. 28 Seiten
ausgelegt und 128 Seiten in der Übersicht ausgewiesen). In keinem
der ausgelegten Ordner ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
zu finden.
- Bei dem ausgelegten Wegeplan fehlen die
Abstandsmaße.
Das Gutachten für
Baugrund und Gründung im Ordner 3a des Antrages auf Genehmigung
des Windparks durch das LUA ist vom 27.07.2004 und weist 10 Anlagen mit
2,3 MW und eine mit 1,5 MW aus. Es fehlen hier die Gutachten für 2
Anlagen. Laut Bebauungsplan sollen 12 Anlagen mit 2,3 MW und eine mit
1,5 MW. Genehmigt durch das LUA werden nun 12 WEA mit 2 MW und eine mit
1,5 MW. Die Nachträge zur Genehmigungsvorlage wurden kontrolliert.
Es liegen keine Ergänzungen vor. Der Antrag ist somit
unvollständig. Somit ist auch Bebauungsplan in Bezug auf das
Gutachten über den Baugrund und Gründung unvollständig,
weil diese 2 Anlagen dort ebenfalls fehlen.
Das Schallgutachten ist
aus dem Jahr 2002 und somit auf Grundlage der damals geplanten 11
Anlagen erstellt. Eine ergänzende Schallprognose aus 2005 liegt
vor, jedoch für den 2,3 MW-Anlagen-Typ und nicht für die
genehmigten 12 WEA mit 2 MW. Für Grüneiche wurde der
Summenschallpegel in Bezug auf die Schallimmissionen der
Agrargenossenschaft nicht beachtet. Dies ist ein Verstoß gegen
die TA Lärm.
Wir bitten um
Überprüfung der aufgezeigten Mängel und Verfahrensfehler
und um Rücknahme der Genehmigung zum Bau von 13 Windenergieanlagen
in der Gemeinde Golzow.
Mit freundlichen Grüßen
für die Bürgerinitiative „Gegenwind Golzow“
5. Mai 2007
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