Landesverband
Gegenwind Bayern (LGWB) -
Für Mensch und Natur - D
e n k s c h r i f t Energiezukunft sichern – Heimat
bewahren K e r n a u s s a g e n Der Landesverband stellt fest:
Der Landesverband will
Der Landesverband leistet dies durch
Der Landesverband steht für
Landesverband Gegenwind Bayern
(LGWB) - Für Mensch und Natur - D e n k s c h r i f t Energiezukunft sichern - Heimat bewahren Der LGWB ist ein überregionaler Zusammenschluss von Interessengruppen, Bürgerinitiativen, Vereinen gegen Windkraftanlagen in ihren Gemeinden zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt. Er ist ein basisdemokratischer Zusammenschluss örtlich tätiger IG, BI und Vereinen. Vorbemerkung: In den letzten beiden Jahren versuchen Projektanten von Windkraftanlagen (WKA), unterschiedliche Organisationen wie BUND, DNR, Greenpeace u.a. NGO´s, sowie verschiedene Parteien den Ausbau der Windenergie in Bayern massiv voranzutreiben. Sie fordern eine Verzehnfachung der gegenwärtig installierten Leistung in nur wenigen Jahren. Dies würde bedeuten, dass die Anzahl der WKA nach deren Vorstellungen von derzeit ca. 356 auf etwa 1.500 bis 2.000 erhöht werden soll. Ökonomisch und ökologisch ergibt dies nachweislich keinen greifbaren Sinn. Es geht den Projektanten insbesondere um Teilhabe am vermeintlich großen Geschäft, das von der Bundespolitik unterstützt wird. Wir stellen zur Vermeidung von Missverständnissen ausdrücklich fest, dass wir den weiteren sinnvollen Ausbau solcher Erneuerbaren Energien, die für Bayern vorteilhaft sind und die von der Bayerischen Staatsregierung vorangetrieben werden, nachhaltig unterstützen. Dies gilt uneingeschränkt auch für alle Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung in Gebäuden, im Verkehr und auf anderen Gebieten. Wir sind auch keine Windenergiegegner. Es ist uns bekannt, dass es weltweit für den Einsatz von Windkraftanlagen große, sinnvolle Einsatzgebiete gibt. Die Situation der Menschen, die sich in den Gemeinden und in der Nähe ihrer Wohngebiete gegen drohende WKA-Projekte wehren, hat sich entscheidend verschlechtert. Dies gilt gleichermaßen für zahlreiche Kommunen, die dem Druck der WKA-Projektentwickler und gewisser Politiker immer mehr ausgesetzt sind. Seit etwa einem Jahr kam dazu noch das Vorhaben der Bayerischen Staatsforstverwaltung (BaySF). Diese hat innerhalb eines Jahres etwa 130 WKA Standortsicherungsverträge mit einer größeren Anzahl von WKA-Projektentwicklern abgeschlossen. Sie sprechen davon, dass in den bayerischen Wäldern bis zu 1.000 WKA errichtet werden sollen. Um sich erfolgversprechend gegen den weiteren Ausbau von WKA in Bayern zu wehren, bedarf es des überörtlichen Zusammenschlusses regionaler Interessengemeinschaften bzw. Bürgerinitiativen. 1. Ziel und Zweck der Denkschrift Ein wesentliches Ziel dieser Denkschrift ist es, darauf hinzuweisen:
2. Aktuelle Gründe für die steigende Bedeutung der WKA-Diskussion in den bayerischen Gemeinden. Nachfolgend wird versucht zu erklären, warum die Befürworter und Nutzer des weiteren Ausbaus der Windenergie immer erfolgreicher agieren können. Dies ist deshalb wichtig, weil es nach Kenntnisnahme der einzelnen Punkte eher möglich ist, den konzertierten Aktivitäten dieser „Zweck-Allianzen“ wirkungsvoller entgegen zu treten. Hier einige Beispiele : 1. Die seit etwa einem Jahr verstärkt einsetzende Diskussion um die Klimaänderung wird von der WKA-Lobby ausgiebig genutzt, um den Entscheidungsträgern, den Verwaltungsgerichten, den Politikern und den Bürgern einzureden, dass wir in Bayern durch die Errichtung von WKA mithelfen können, das Klima zu retten sowie Kohle- und Kernkraftwerke zu ersetzen. In Seminaren und anderen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wird den Kommunalpolitikern und den Bürgerinnen versprochen, dass WKA wesentlich zur sog. Energieautarkie beitragen. Dass dies unzutreffend ist, wird weiter unten fachlich nachvollziehbar bewiesen. 2. Im Norden und im Nordosten Deutschlands sind brauchbare WKA-Standorte immer schwieriger zu finden. Dies ist mit ein Grund dafür, dass WKA-Projektentwickler / Betreiber immer öfter und zahlreicher WKA-Projekte in Süddeutschland und beson ders in Bayern realisieren wollen. Die WKA-Projekte Erlach und Martinsheim sind Beispiele dafür, dass an einer WKA-Projektentwicklung mehrere Jahre lang auf allen Ebenen, in den Gemeinden und in den betreffenden Landratsämtern kontinuierlich gearbeitet worden ist. Der Bundesverband Windenergie (BWE) und gewisse Politiker unterstützen diese Aktivitäten. 3. In den Regierungsbezirken Bayerns werden in letzter Zeit Regionalpläne fortgeschrieben, in denen aus welchen Gründen auch immer zahlreiche neue WKA-Vorrang- und Vorbehaltsgebiete vorgeschlagen werden. Dahinter steckt meistens die Absicht der Gemeinden, durch Ausweisung von WKA-Vorrangflächen die WKA an einem Standort zu bündeln, um eine vermeintliche Verspargelung des gesamten Gemeindegebiets zu vermeiden. Die betreffenden Entscheidungen werden nicht selten aus Mangel an spezifischen Kenntnissen über die rechtliche Situation getroffen. Der Fall Auerbach (Opf.) ist dafür ein markantes Beispiel. 4. Die WKA-Betreiber, der BWE u.a. versuchen schon seit Jahren, die zuständigen Stellen in den Landratsämtern und auch in den Gemeinden in ihrem Sinne über die rechtliche Seite bei WKA-Projekten zu informieren. Dies gilt insbesondere für rechtliche Fragen beim Naturschutz (z:B. Vogelschutz) und beim Immissionsschutz. Eindeutige Entscheidungen der VG, VGH und des BVerwG, die sich gut begründet gegen WKA-Projekte aussprechen, werden immer öfters ignoriert. 5. Im Frühjahr 2008 hat die Bayerische Staatsforstverwaltung (BaySF) entschieden, in ihren Wäldern Windkraftanlagen errichten zu lassen. Zu diesem Zweck hat die BaySF 130 Standortsicherungsverträge mit einer Reihe von WKA-Projektentwicklern abgeschlossen. Fragen zu den wichtigen Öffentlichen Belangen des Landschafts- und Naturschutzes interessieren offensichtlich weder die BaySF noch die Windkraftbetreiber. Nach eigenen Angaben plant die BaySF, sich auch finanziell an ausgewählten WKA-Projekten zu beteiligen. Hier geht es meistens um gigantische Vorhaben in den wertvollsten Waldgebieten. Beispielsweise sollten im Waldgebiet Forstlohe zwischen Freihung und Vilseck 34 WKA mit Gesamthöhen von 180 m in einem ausgesprochen windarmen Gebiet errichtet werden. Es wurde davon gesprochen, dass die BaySF pro WKA eine jährliche Pacht von etwa 30.000 EUR erhalten sollte. 3. Auswirkungen von WKA auf die Menschen in den Wohngebieten WINDRÄDER SIND EINE GEFAHR, sie gefährden Mensch und Natur. Nachfolgend nennen wir nur die wichtigsten Argumente:
4. Wert und Bedeutung unserer bayerischen Kulturlandschaften Ökologisch und ökonomisch weitgehend nutzlose Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 180 Metern und über viele Kilometer weit sichtbar, zerstören nicht nur wertvollste Natur- und Erholungsbereiche, sondern verfremden ebenso radikal die historischen Ortsbilder unserer Städte und Dörfer. Bisher wurden unsere bayerischen Kulturlandschaften von Kirchen, Schlössern und Burgen als zentrale Erhebungen in einem dicht besiedelten Landschaftsraum geprägt. Immer mehr Menschen müssen es auch in zahlreichen bayerischen Regionen erdulden, in unerträglicher Nähe zu Maschinen von erdrückenden Dimensionen zu leben. Nachfolgend wollen wir zwei Persönlichkeiten zu Wort kommen lassen, die die fortschreitende Zerstörung unserer Kulturlandschaft durch Windkraftanlagen anprangern: Prof. Dr. Werner Nohl, ein international renommierter Landschaftsarchitekt und Beeidigter Sachverständiger fragt in seinem Vortrag, den er vor kurzem im Allgäu gehalten hat, mit dem Titel "Was macht unsere Landschaft schützenswert - wann führen Windkraftanlagen zu ihrer Verunstaltung?" Zitat :»Mit den Windkraftanlagen, die heute bis zu 180 m hoch sind, hat diese Transformation der Landschaft eine neue (Industrie)- Qualität bekommen. Die über 20.000 Anlagen, die bis Ende 2008 im Binnenland errichtet wurden, konzentrieren sich in der Norddeutschen Tiefebene, die in weiten Teilen bereits aufgefüllt ist. Jetzt richten sich die Bestrebungen der Windindustrie vermehrt auf die Mittelgebirge und das Alpenvorland im südlichen Teil der Republik, obwohl die Windverhältnisse dort deutlich weniger günstig sind. 2007 betrug nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft der tatsächliche Anteil der Windkraft am Primärenergieverbrauch in Deutschland gerade mal 1,1%. Für diesen verschwindend geringen Teil am gesamten Energieverbrauch wurden die Kulturlandschaften der halben Republik bereits geopfert. Kosten-Nutzen-Analysen, die den Wert dieser Landschaften für Erholung, Gesundheit, Ästhetik, Heimat, Kulturerbe usw. hätten herausstellen können, wurden nie durchgeführt. Dass Windkraftanlagen umweltfreundlichen Strom erzeugen, soll nicht bezweifelt werden. Wenn aber die Energiebeiträge derartig gering sind und durch weitere Verspargelung des Binnenlandes auch nicht nennenswert gesteigert werden können, dann muss man von einer eklatanten politischen Fehlentwicklung sprechen. Da der Ausbau der Windkraftenergie politisch gewollt ist und gesetzlich gefördert wird, ist es gutes Recht kritischer Bürger, sich mit allen demokratischen Mitteln gegen diese beispiellose Landschaftszerstörung zur Wehr zu setzen. Dazu gehört, sich das Wissen und die Informationen anzueignen, die notwendig sind, planerische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und dann gegebenenfalls solche Entscheidungen auch rechtlich in Frage zu stellen«. Zitatende Dr. Klaus Arbter, bis zum Jahr 2007 Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Tirschenreuth (heute Ehrenvorsitzender), schreibt in dem Rundbrief 01/07 (Pressemitteilung) mit der Überschrift: "Riesen-Windräder verhunzen unsere Heimatlandschaft" - BN warnt vor Gigantomanie - "konzertierte Aktion" der Politik gefordert“ u.a. folgendes: Zitat: »Der Bund Naturschutz im Landkreis Tirschenreuth sorgt sich um die "außergewöhnlich hochwertige Kulturlandschaft" in der nördlichen Oberpfalz. In Bärnau, Mähring und Ebnath sollen Riesenwindräder mit bis zu 175 Metern Höhe entstehen. "Das sind fünf Kirchtürme übereinander. Solch gigantische Anlagen sprengen jede landschaftliche Dimension", warnen BN-Kreisvorsitzender Dr. Klaus Arbter und sein Stellvertreter Josef Siller. … ..weiter heißt es: Was den Bund Naturschutz besonders empört, ist die Tatsache, dass auswärtige Kapitalanleger den Wert unserer Kulturlandschaft in den Schmutz ziehen. In einem Fall wurde die grandiose Landschaft des Oberpfälzer Waldes als "Gebiet monotoner Nadelholzforsten" abqualifiziert. Dr. Klaus Arbter verdeutlicht, warum unsere Heimatlandschaft von besonderer Wertigkeit ist. … Zum Schluss heißt es: Zusammenfassend stellen wir fest, dass es sich bei den geplanten Standorten im Oberpfälzer Wald und auch im Fichtelgebirge ohne jeden Zweifel um Landschaftsbereiche von besonderer Schönheit und Schützwürdigkeit handelt und daher eine Ablehnung der Windkraftanlagen erforderlich ist. Der Bund Naturschutz fordert eine konzertierte Aktion aller politischen Gremien im Landkreis gegen die Errichtung von Riesenwindrädern, die unsere wertvolle Heimatlandschaft verhunzen. "Wir müssen diesen rigorosen Gigantismus die Stirn zeigen"«. Zitatende. Dr. Klaus Arbter hat ein viel beachtetes Buch "Bilder Meiner Landschaft" über die Schönheit seiner heimatlichen Oberpfäzer Landschaft geschrieben. Im Geleitwort zu diesem Buch schreibt der frühere Vorsitzende des BN Bayern Prof. Dr. Hubert Weiger (heute BN Bundesvorsitzender) u.a. auszugsweise folgendes: Zitat: »Doch so wichtig die wissenschaftliche Basis durch Zahlen und Fakten für den Naturschutz ist, so wenig lässt sich die Komplexität der Natur insgesamt reduzieren auf Zahlen, Gesetze oder Sonntagsreden zu ihrem Schutz. Dabei droht das Ganze verloren zu gehen. Dies gilt noch viel mehr für die Werte der Ästhetik und des Landschaftsbildes. Die Wahrnehmung von Landschaft als etwas Schönes charakterisiert die äußere Erscheinung von Natur und Landschaft, die in ihrer Ganzheitlichkeit auf alle Sinne des Menschen wirkt… ...und weiter heißt es: "Für jeden ist Landschaft etwas anderes, etwas Individuelles. Landschaft ist gekennzeichnet von Einzigartigkeit, Unverwechselbarkeit, Eigenart, von winzigen Unregelmäßigkeiten. Jedes Detail ist ein Unikat, Landschaft kennt keine exakten Wiederholungen. Eine Landschaft hat ein Gesicht, ist Heimat und ist weder austauschbar noch ausgleichbar«. Zitatende. Prof. Hans-Werner Sinn, Leiter des Ifo-Instituts in München, bemerkt in seinem Buch "Das grüne Paradoxon" folgendes: »Im Namen der Umweltpolitik werden die schönsten Naturlandschaften Norddeutschlands durch Windräder entstellt. Auf grünen Auen wachsen Wälder weißer Betonpfeiler, und in des echten Waldes Stille dringt das Brummen ihrer Rotoren. Wer bei klarem Wetter nach Hamburg oder Berlin fliegt, sieht Landstriche, die, so weit das Auge reicht, mit den neuen weißen Wäldern durchzogen sind. Nach einem solchen Flug, noch im Bann der für mich unglaublichen Eindrücke, habe ich einen führenden grünen Politiker getroffen und ihn gefragt, ob der Naturschutz nicht auch das Landschaftsbild umfasse. Als Antwort erhielt ich die lapidare Feststellung, die Gebiete, die ich gesehen hätte, stünden nicht unter Naturschutz. In Naturschutzgebieten dürfe man die Windräder nicht aufstellen. Das verschlug mir die Sprache. Mit dem grünen Pass im Gepäck darf man die Landschaft offenbar nach Belieben verschandeln«. 5. Stand , Bedeutung und mögliche weitere Entwicklung der Windkraft in Bayern In allen bayerischen Regierungsbezirken waren Ende 2008 zusammen 356 WKA mit Gesamthöhen bis zu 150 m in Betrieb. WKA mit Höhen bis zu 180 m sind an einer Reihe von Standorten in der Planung und auch bereits genehmigt. Die Vertreter der Windindustrie, deren Verband BWE und zwei bayerische Parteien drängen darauf, dass in den nächsten Jahren die installierte WKA-Leistung in Bayern verzehnfacht werden soll. Dies würde bedeuten dass in naher Zukunft 1.500 bis 2.000 neue WKA mit je einer Leistung von 2.000 kW gebaut würden. Die bisherigen 356 WKA in Bayern haben eine installierte Gesamtnennleistung von ca. 410 MW. Sie haben einen Anteil von lediglich ca. 0,6% an der Stromerzeugung und einen Primärenergieanteil von nur ca. 0,1 % in Bayern. Ihr Beitrag an der CO2-Minderung liegt bei vernachlässigbaren ca. 0,07 % der gesamten CO2-Emissionen in Bayern. Weiter ist wichtig zu wissen, dass die Erzeugungskosten des nicht bedarfsgerecht gelieferten Windstroms (einschließlich der Zusatzkosten durch notwendige Schattenkraftwerke) etwa viermal so hoch sind, wie sein tatsächlicher Wert. Auch eine Verzehnfachung der derzeitigen WKA-Leistung gäbe energie- und umweltpolitisch keinen erkennbaren Sinn. Eine weitere bemerkenswerte Tatsache ist, dass Bayern von allen deutschen Bundesländern die geringste Windhöffigkeit aufweist. Den kürzlich veröffentlichten Statistiken der zuständigen Organisationen DEWI (Deutsches Windenergie-Institut) und der AGEB (Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen) aus dem Jahr 2008 ist zu entnehmen, dass mit diesen 410 MW nur eine Jahresenergiemenge von ca. 470 Mio.kWh pro Jahr erzeugt worden sind. Dies ergibt die in Fachkreisen so genannten ca. 1.148 VLS/pro Jahr (Volllaststunden pro Jahr) oder einen jährlichen Nutzungsgrad von 13% (1.148 h / 8.760 h). Zum Vergleich dazu: der entsprechende Wert betrug im Bundesdurchschnitt 19,2%. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche Windhöffigkeit in Bayern nur bei 60% des Bundesdurchschnitts liegt. Die Äußerungen von Landespolitikern, wonach Bayern kein Windenergie-Land ist, wird durch diesen zahlenmäßig belegten Vergleich eindeutig bestätigt. Die immer wieder vorgebrachten Argumente der Funktionäre des Bundesverband Windenergie (BWE) , der WKA-Projektanten und gewisser Politiker, dass wir in Bayern die Windenergie weiter ausbauen müssen, um die CO2-Minderungsziele der Bayerischen Staatsregierung erfüllen zu können, ist nach den vorstehend genannten nachvollziehbaren Fakten in hohem Maße absurd und auch in keiner Weise haltbar. Dazu nachstehend ein weiteres Argument: 1.
Bayern ist mit einem CO2-Ausstoß von etwa 6,7 Tonnen CO2 pro Jahr und
Einwohner vorbildlich in der Bundesrepublik, liegt bei ca.
66%
des Bundesdurchschnitts und er reicht nahezu den
durchschnittlichen CO2-Ausstoß eines französischen Bürgers. Darüber
hinaus soll dieser Wert nach den Vorstellungen der Bayerischen
Staatsregierung durch sinnvolle und wirkungsvolle
kostenoptimale
Maßnahmen und ohne den weiteren Ausbau der Windenergie weiter reduziert
werden. 2. Da in Bayern der Strom bereits
zu etwa 80% CO2-frei
erzeugt wird, sind die CO2-Vermeidungskosten durch den Betrieb von WKA
mit über 200 € pro Tonne CO2 etwa zwei bis dreimal höher als im
Bundesdurchschnitt. Auch für den Fall, dass die bestehenden
Kernkraftwerke abgeschaltet werden sollten, wird sich daran
grundsätzlich nicht sehr viel ändern, weil ein Teil des zu ersetzenden
Strom durch weitere Biomasse- und Wasser kraftwerke und vor
allem
durch hocheffiziente GUD-Erdgaskraftwerke mit niedrigen CO2-Emissionen
ersetzt werden müsste. In einem am 03.06.2008 mit einer Pressemitteilung angekündigten 10 Punkteprogramm der Bayerischen Staatsregierung kommt das Wort Windenergie überhaupt nicht vor. Unter Punkt 3 erklärte der damalige Ministerpräsident Beckstein 'Zitat': "Beim Ausbau der erneuerbaren Energieträger setzen wir verstärkt auf die bayerischen Trumpfkarten: Wasserkraft, Biomasse, Sonnenkraft und Geothermie wollen wir deutlich ausbauen". Zitatende. Auch im Koalitionsvertrag der neuen bayerischen Staatsregierung wird beim Thema Energie die Windenergie mit keinem Wort erwähnt. Die Frage, ob wir weitere WKA in Bayern benötigen, ist durch obige Aussagen eindeutig mit NEIN zu beantworten. Es darf keinen Zweifel darüber geben, dass wir als Landesverband die Ziele der Bayerischen Staatsregierung und das 10 Punkteprogramm nachdrücklich unterstützen. Dies betrifft besonders die Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, woran sich jeder von uns beteiligen sollte. Hierbei ist von Bedeutung, dass bei diesen sehr wichtigen Maßnahmen das wertvolle und teuere Heizöl und das Erdgas eingespart werden können. Nach einem neueren Bericht im Spiegel ist der überwiegende Teil der Maßnahmen CO2-kostenneutral. Das heißt die CO2-Vermeidungskosten betragen NULL Euro. 6. Rechtliche Fragen zu WKA, Möglichkeiten der Gemeinden Dieses Thema ist besonders wichtig für Gemeinden, die von drohenden WKA-Projekten betroffen sind. Die Gemeinden haben das Problem, dass sie nicht selten durch WKA-Projektanten von WKA-Bauvorhaben überrascht werden. Es gibt zahlreiche Fälle, bei denen die WKA-Projektanten als erstes WKA-Standortsicherungsverträge mit potenziellen Grundstücksverpächtern abschließen. Dies geschieht durch einseitige Verträge zugunsten des WKA-Projektanten und derart geheim, dass weder der Bürgermeister, der Gemeinderat, noch die betroffenen Bürger etwas davon erfahren. Wird später ein Antrag zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt über die Gemeinde eingereicht, sind die betreffenden Kommunalpolitiker auf die rechtlichen Möglichkeiten gar nicht ausreichend vorbereitet. Sie stehen oft unter einem nicht geplanten zeitlichen Zugzwang bei ihrer Entscheidungsfindung. Das für die Genehmigung erforderliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB kann nämlich nur innerhalb von zwei Monaten verweigert werden. Es gibt auch Fälle, wo WKA-Projektanten nicht davor zurückschrecken, mit Amtshaftungsklagen zu drohen. In der Regel werden die betreffenden Kommunalpolitiker einseitig und teilweise fehlerhaft durch die WKA-Betreiber / Projektanten und deren Verband BWE informiert. Wir hören dann immer wieder Argumente wie "Die Privilegierung der WKA durch den § 35 BauGB lässt den Gemeinden kaum eine Möglichkeit WKA-Projekte abzulehnen.“ Die bedeutungsvollen öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 BauGB, die auch privilegierten Vorhaben entgegenstehen können, werden entweder klein geredet oder einseitig zugunsten des WKA-Projektanten interpretiert. Aus den vorgenannten Gründen ist es sehr wichtig, dass sich die Kommunalpolitiker und die betroffenen Bürger rechtzeitig durch einen erfahrenen Anwalt mit grundlegenden Kenntnissen des Verwaltungsrechts, insbesondere der rechtlichen Möglichkeiten von Genehmigungsfragen bei WKA-Projekten, informieren lassen. Eine Reihe von Mitgliedern des Landesverbands haben bereits eingehende Erfahrungen mit derartigen Fragen. Sie sind gerne bereit, Kontakte zu einem erfahrenen Anwalt zu vermitteln. Auf der aktuellen Homepage http://wilfriedheck.tripod.com/ sind in dem Abschnitt "Das Recht der Windanlagen in Deutschand“ insgesamt 172 Urteile von VG, VGH u. BVerwG zusammengestellt und durch vorgestellte Kurzfassungen beschrieben. Siehe https://nature2000.tripod.com/naturstrom/recht2.htm Das überaus komplexe Thema "Genehmigungsfragen zu WKA-Projekten" soll im folgenden in einigen Punkten stichwortartig erläutert werden: Windkraftanlagen sind ab einer Höhe von mehr als 50 Metern Höhe nach Immissionsschutzrecht zu genehmigen. Diese Genehmigung entfaltet Konzentrationswirkung und umfasst alle sonst erforderlichen Genehmigungen außer dem Wasserrecht. Da auch das Baurecht beinhaltet ist, gilt für WKA der Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs.1 Nr. 5 des BauGB: "Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es ….der Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient". Dazu gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB bedeutet auf keinen Fall eine uneingeschränkte Pflicht der Behörde zur Genehmigung! Vielmehr müssen sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sein. Hier seien beispielhaft nur drei wichtige Punkte genannt. WKA können nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht genehmigt werden, wenn das Vorhaben nach Nr. 2: den
Darstellungen eines Landschaftsplanes oder sonstigen Plans insbesondere
des Immissionsschutzrechtes widerspricht Nr. 3: schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann … Nr. 5: Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet. Auf weitere Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. Wir weisen aber darauf hin, dass aus vorstehenden Ausführungen unschwer zu erkennen ist, dass es zahlreiche rechtliche Möglichkeiten für die Gemeinden gibt, erfolgversprechend WKA-Projekte auf dem Gemeindegebiet abzulehnen. In den oben erwähnten 172 Urteilen finden sich zahlreiche Entscheidungen, bei denen die genannten öffentlichen Belange, insbesondere des Landschafts- und Naturschutzes eine zentrale Rolle spielen. Aus
diesen Gründen halten wir es auch nicht für sinnvoll, dass die Gemeinde
durch Bauleitplanung Flächen, die für Windkraftnutzung geeignet sind
ausweist, um sie auf bestimmte Standorte zu konzentrieren und diese
damit an anderen Stellen auszuschließen. Dadurchwerden WKA nicht
verhindert, da sie dann auf den ausgewiesenen Flächen zulässig sind. 6.
Zusammenfassung: Der neu gegründete Landesverband hat das Ziel daran mitzuwirken, dass unsere wertvollen bayerischen Kulturlandschaften nach Möglichkeit weitgehend von landschaftszerstörenden Windkraftanlagen (WKA) verschont bleiben. Die Entwicklung und den Einsatz von Erneuerbaren Energien, die für Bayern sinnvoll sind, befürworten und unterstützen wir. Ziel und Zweck des LGWB ist es, die Kommunalpolitiker und die Bürgerinnen und Bürger fachlich zuverlässig über die wesentlichen Zusammenhänge zu informieren und zwar in erster Linie durch Einschaltung von erfahrenen, unabhängigen Fachleuten. Die Gründe für die zunehmenden Aktivitäten der WKA-Betreiber / Projektanten in Bayern haben wir in diesem Bericht beschrieben. Es sind dies die verstärkt einsetzende Diskussion um die Klimaerwärmung, die beschränkt vorhandenen WKA-Standorte in Norddeutschland und die Fortschreibung der Regionalpläne mit zahlreichen WKA-Vorrang-, bzw. Vorbehaltsgebieten. Unser Hauptanliegen ist es, gezielte Informationsarbeit zu leisten, um damit zu bewirken, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger die richtigen Entscheidungen im Sinne der betroffenen Bewohner und zum Wohle der Gemeinden treffen können. Es gilt vor allem, das Bewusstsein für den Wert und die Schönheit unserer bayerischen Kulturlandschaften zu schärfen und wach zu halten. Selbstverständlich stellen wir uns die Frage, ob Windkraftanlagen in Bayern im Hinblick auf ökologische und ökonomische Belange begründet werden können. Nach eingehenden Betrachtungen über energiewirtschaftliche und umweltspezifische Zusammenhänge kommen wir zu dem nachvollziehbaren Ergebnis, dass die Errichtung von weiteren WKA in Bayern in keiner Weise befürwortet werden kann. Die in Abschnitt 5 dargelegten Fakten bestätigen dies eindeutig. Es gibt also keinen erkennbaren Sinn, unsere wertvollen Kulturlandschaften durch bis zu 180 m hohe WKA für Jahrzehnte zu verunstalten. Im letzten Abschnitt konnten wir darlegen, dass sowohl die Gemeinden als auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Reihe von Möglichkeiten haben, sich auch erfolgversprechend durch rechtlich bewährte Maßnahmen gegen WKA-Projekte zu wehren. Eine größere Anzahl von Entscheidungen der betreffenden Verwaltungsgerichte bestätigt dies. Weiden-Letzau , 15.03.2009 Gerhard Zimmet, Weiden-Letzau, 1. Sprecher des LGWB; E-mail: gegenwind.bayern@freenet.de Rüdiger Niethammer, Freudenberg, 2. Sprecher des LGWB, Johann Waldmann , Schwabach, Fachlicher Beirat. |