101
|
Der
Rechtsschutz
einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtlich erteilte
Genehmigung von Windenergieanlagen ist auf die Geltendmachung eigener
Rechte beschränkt; sie ist nicht befugt, die Rechte ihrer
gemeindeansässigen Bürger geltend zu machen. Die Verletzung
der Planungshoheit setzt das Bestehen einer hinreichend bestimmten
Planung voraus (hier verneint).
kommunaler
Nachbarschaftsstreit wegen
Windkraftanlagen.
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom
23. Januar 2003 - Az. 5 B 3767/02 |
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102
| Nachbarklage
gegen
den Windpark
Conneforde.
Kein Abwehrrecht gegen zusätzlichen Lärm durch WKA, wenn
Grenzwerte
eingehalten werden. Urteil 4 A
4333/00 des
VG Oldenburg |
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103
|
Wegen
Beeinträchtigung des Schutzzwecks der Landesverordnung
über den "Naturpark Pfälzerwald" durch Windenergieanlagen
an einem Standort am östlichen Haardtrand hat das OVG
Rheinland-Pfalz eine
Berufung nicht zugelassen. Wesentliche Aussage: »Weiter
ist nicht ernsthaft zweifelhaft, dass Gründe des Wohls der
Allgemeinheit
eine Befreiung von den Festsetzungen der Landschaftsschutzverordnung
nicht
erfordern, weil dem Anliegen der Förderung der erneuerbaren
Energie,
das Anlass für die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4
BauGB
ist, auch an anderen Standorten Rechnung getragen werden kann und daher
diese
Anlagen nicht auf den aus den oben genannten Gründen besonders
schützenswerten
Standort angewiesen sind.«
Beschluß
OVG Rheinland-Pfalz 8 A 10564/03.OVG - 4 K 1678/02.NW vom 9.5.2003
|
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104
|
Ein
Investor für
Windkraftanlagen
wendet
sich im Wege der Normenkontrolle gegen eine als Satzung beschlossene
Veränderungssperre
einer Kommune. Er betreibt bundesweit Windenergieanlagen und plant die
Errichtung
solcher Anlagen auch auf dem Stadtgebiet der Antragsgegnerin...
Urteil VGH
Hessen
Az. 3 N 1557/02 vom 20.02.2003 |
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105
|
Gemeinden
dürfen Windkraftanlagen 'konzentrieren'. Obwohl
Windenergieanlagen im Außenbereich bevorrechtigt zulässig
sind, dürfen sie im Wege der Flächennutzungsplanung auf
bestimmte
Flächen konzentriert werden...
OVG Rheinland-Pfalz
8 A 10569/02.OVG - Pressemitteilung Nr. 28/2003 |
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106
| Zu
den
Voraussetzungen eines faktischen
Vogelschutzgebietes im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen.
OVG
Rheinland-Pfalz
Urteil 8 A 10481/02.OVG - 4 K 1069/00.NW |
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107
|
Die
Baubehörde hat eine
Baugenehmigung widerufen. Die Beschwerde des Betreibers gegen diesen Widerruf samt Einstellung
der Bauarbeiten für eine Windenergieanlage wurde vom OVG NRW wegen
unbestimmten Bauauflagen abgewiesen.
Beschluß
10 B 2139/02 - 9 L 3769/02 Düsseldorf |
108
|
Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den aufschiebenden
Widerspruch eines Nachbarn zu einer genehmigten Windenergieanlage
angeordnet. Die gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen
ergibt,
dass das Interesse des Antragstellers als Grundstücksnachbar,
nicht
vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, das Interesse der
Beigeladenen,
die ihr erteilte Baugenehmigung auszunutzen, überwiegt. Bei dieser
Interessenabwägung
ist in erster Linie auf die Erfolgsaussichten des Nachbarwiderspruchs
abzustellen. Windkraftanlage
zu laut
Beschluß 25 L 776/03 |
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109
|
Der
angefochtene
Bauschein zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen und der
dazu ergangene Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses sind
rechtswidrig
und verletzen den Kläger in seinen nachbarlichen Rechten...
Aufhebung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen.
URTEIL
OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ 1 A 10708/02.0VG, 1 K 222/00.KO
|
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110
|
Beschließt
eine Gemeinde
die
Aufstellung eines Bebauungsplans, um in
einem Vorranggebiet für Windenergieanlagen ein sonstiges
Sondergebiet
nach § 11 BauNVO sowie die Anzahl und die maximal zulässige
Höhe
der Windenergieanlagen festzusetzen, liegt ein hinreichend konkretes
Planungskonzept
vor, das den Erlass einer Veränderungssperre rechtfertigt.
URTEIL
7 aD 131/02 des OVG NRW vom 04.06.2003 |
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111
|
Die im
Baugenehmigungsverfahren vorgelegte Schallprognose
der Herstellerfirma Enercon vom 30. November 2001 beruht auf erkennbar
unsicherer
Basis. Sie ist daher nicht geeignet, die auf das Haus der Antragsteller
durch
die streitige sowie die nordwestlich davon gelegenen zwei weiteren
Windkraftanlagen
vom Typ Vestas V 80 - 2 MW einwirkenden Lärmimmissionen
hinreichend sicher
zu bestimmen. OVG
NRW-Urteil
10 B 700/03 vom 04.08.2003 |
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112
|
Keine
Windkraftanlagen
neben Segelflugplatz. Die Errichtung von
Windkraftanlagen kann mit Rücksicht auf den sicheren Betrieb eines
in der Nachbarschaft vorhandenen Segelflugplatzes unzulässig sein.
Pressemitteilung
OVG-Koblenz URTEIL
OVG-Koblenz 8 A 10814/03.OVG / 4
K
682/02.NW |
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113
|
Dem
Bauvorhaben
einer
Windkraftanlage mit 100 m Nabenhöhe stehen Belange des
Naturschutzes und der Landespflege sowie der Landesplanung und
Raumordnung entgegen. Die Erschließung ist nicht gesichert, auch
nicht auf dem Luftweg. Windkraftanlagen sind auch nicht deshalb
naturnah, weil sie einer naturnahen Energieerzeugung dienen.
Entscheidend ist das naturfremde Erscheinungsbild der Anlagen....
Im Namen
des Volkes
Verwaltungsgericht Trier 5 K 547/03.TR. |
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114
|
Die Errichtung von
Windkraftanlagen
bedeutet für Deutschland die größte
Landschaftszerstörung aller Zeiten.
Sie ist weitgehend rechtswidrig, aber mit den Mitteln des Rechts auch
weitgehend verhinderbar. Diese werden jedoch offensichtlich bei weitem
nicht voll ausgeschöpft. Das dürfte damit
zusammenhängen, daß die
Schutzwürdigkeit der Landschaft begrifflich schlecht zu fassen
ist.
Insbesondere im Hinblick hierauf sollen die nachfolgenden
Ausführungen
einen Beitrag leisten.
Die
Zerstörung der Landschaft durch Windkraftanlagen
Fachbeitrag von Prof. Dr. Erwin Quambusch, FH Bielefeld |
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115
|
Bei der Aufstellung eines
Flächennutzungsplans
können Fehler im Abwägungsvorgang zu einer Teilnichtigkeit
des
Flächennutzungsplans führen. Auf diese Weise kann im Falle
der
Feststellung eines Abwägungsfehlers nur bei einzelnen
Darstellungen ein
"Totalschaden", nämlich unerträgliche Rechtsunsicherheit
einer einen
Flächennutzungsplan aufstellenden Gemeinde, vermieden werden,
entschied
das OVG Lüneburg. Es betritt mit dieser Entscheidung Neuland in
der
Rechtsprechung. ...
Teilnichtigkeit
eines
Flächennutzungsplans Hierzu: Vorrangflächen
für Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen Entscheidung
des OVG
Niedersachsen
9 LB 10/02, Urteil vom 28.01.2004 |
|
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116
|
In der Gemeinde
Enger hat
das OVG NRW die Errichtung einer Windkraftanlage untersagt. Eine
verlässliche Aussage, mit welchem Schallleistungspegel bei
höheren Windgeschwindigkeiten zu rechnen ist, lässt sich dem
Gutachten nicht entnehmen... OVG NRW-Beschluß 7 B 2622/03
Mangelhaftes
Schallgutachten |
|
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117
| Durch die
Erteilung ihres Einvernehmens zu einem Bauvorhaben wird
die
Gemeinde grundsätzlich nicht gehindert, eine dem Vorhaben
widersprechende Bauleitplanung zu betreiben und sie durch eine
Veränderungssperre zu sichern. Urteil:
BVerwG 4 CN 16.03
oder
http://www.bverwg.de/media/archive/1932.pdf vom 19. Februar 2004.
Bezug: OVG Münster vom 15.05.2003 Az.: OVG 7a D 1/02.NE
Beabsichtigt eine
Gemeinde, für große Teile ihres Gemeindegebiets
(hier: 560 ha) einen Bebauungsplan aufzustellen, so kann diese Planung
nicht durch eine Veränderungssperre gesichert werden, wenn die
Bereiche, in denen unterschiedliche Nutzungen verwirklicht werden
sollen, nicht einmal grob bezeichnet sind. Urteil:
BVerwG 4 CN 13.03
oder
http://www.bverwg.de/media/archive/1948.pdf vom 19. Februar 2004.
Bezug: VGH Kassel vom 20.02.2003 Az.: VGH 3 N 1557/02
Stichworte zu beiden Urteilen:
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung;
Windenergieanlagen; Konzentrationszone; Feinsteuerung; Bebauungsplan;
Einvernehmen; Sicherungsbedürfnis; Konkretisierung; Planungsziel. |
118
|
Aufgrund
einer
Beschwerde
des Antragstellers beim OVG NRW gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Münster wurde die aufschiebende Wirkung eines
Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid zur Errichtung und zum
Betriebs einer Windenergieanlage wiederhergestellt. WKA zu laut, keine
verläßliche Lärmimmissionsprognose - somit keine
Bejahung eines überwiegenden Betreiberinteresses möglich.
Beschluss
des OVG NRW
21 B 573/03 - 7 L 1948/02 Münster |
119
|
Windrad in
der Eifel
gestoppt
- Windräder dürfen nach einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Koblenz das Landschaftsbild nicht verunstalten.
Wegen der Schönheit und der unverbauten Eifellandschaft
untersagten die Richter den Bau einer rund 114 m hohen Windkraftanlage
im Kreis Ahrweiler bei Wimbach ( Az.: 1 K 2673/03.KO). Der geplante
Standort des Windrades liege in einem unverbauten Gebiet mit Fernblick
auf die Hohe Acht und die Nürburg, begründete das Gericht
seine Entscheidung. Ebenso seien Leitarten
wie
Raubwürger und Heidelerche betroffen.
Urteil
VG Koblenz
1 K 2673/03.KO |
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120
|
Der
naturschutzrechtliche Artenschutz
steht
dauerhaft dem Bau der Strasse entgegen. Denn der Straßenbau
verstößt
nach dem Urteil des VGH Kassel gegen das Verbot einer absichtlichen
Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten
des vom
Aussterben bedrohten Steinkauzes und anderer geschützter Arten wie
etwa
Mittelspecht, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Dorngrasmücke,
Kleinspecht,
Feldlerche, Klapper- und Gartengrasmücke. ... Gibt
es Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten,
ist dem im Rahmen der Ermittlungen (durch eine Erfassung des
Tierbestands) vor dem Satzungsbeschluß über den
Bebauungsplan nachzugehen. Rückschlüsse aus vorgefundenen
Vegetationsstrukturen ersetzen dann die Tierbestandsaufnahme nicht
BVerwG vom 3. Juni 2004 Az.: 4 BN 25.04.
Stärkung
des
Artenschutzes,
des Klimaschutzes und der Freiraumerholung. Hunderte
Bebauungspläne bundesweit unwirksam... |
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121
|
Das
Verwaltungsgericht
Dresden hat das Ansinnen zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in
der Oberlausitz abgelehnt. Dem nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
privilegierten Vorhaben stünden öffentliche Belange entgegen.
U.a. wurden in der Nähe des geplanten Standortes der
Windenergieanlagen sechs verschiedene Arten von Fledermäusen,
geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, festgestellt.
URTEIL
Az.: 7 K 2583/02 |
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122
|
Weil
die Gemeinde
Schöntal das erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der
Baugenehmigung versagte, hat das Landratsamt Hohenlohekreis den
Bauantrag für zwei Windkraftanlagen abgelehnt. Der Widerspruch der
Klägerin blieb erfolglos. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart
mit Urteil vom 12.05.2004 (Az. 16 K 3344/03 und 16 K 3345/03) der Klage
eines Unternehmens stattgegeben und das Landratsamt verpflichtet, einen
neuen Bescheid zu erteilen und wesentliche Belange des Naturschutzes,
der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge prüfen. Als
weiteren Grund für sein Urteil formuliert das Gericht:
»Daneben komme den vertraglichen Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland im Kyoto-Protokoll zur Reduzierung des
Schadstoffausstoßes in die Luft eine erhebliche Bedeutung als
öffentlicher Belang zu«.
Anmerkung hierzu:
Eine Bezugnahme
auf vertragliche Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll kann nicht
abwägungsrelevant sein. Behauptungen, Windkraftanlagen
könnten die Umwelt mit einer jeweils bestimmten Menge eines
genannten Schadstoffes - angegeben in Kilogramm oder Tonnen -
entlasten, sind Propagandainformationen der WKA-Lobby ohne
meßtechnischen Nachweis.
Windkraftanlagen
in
Schöntal zulässig
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2004 (Az: 16 K 3344/03
und 16 K 3345/03) |
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123
|
»Der
naturschutzrechtliche Artenschutz steht dauerhaft dem Bau der
Strasse
entgegen. Denn der Straßenbau verstößt nach dem Urteil
des VGH Kassel gegen das Verbot einer absichtlichen
Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten
des vom Aussterben bedrohten Steinkauzes und anderer geschützter
Arten wie etwa Mittelspecht, Gartenrotschwanz, Grünspecht,
Dorngrasmücke, Kleinspecht, Feldlerche, Klapper- und
Gartengrasmücke. ... Gibt es Anhaltspunkte für das
Vorhandensein besonders seltener Arten, ist dem im Rahmen der
Ermittlungen (durch eine Erfassung des Tierbestands) vor dem
Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan nachzugehen.
Rückschlüsse aus vorgefundenen Vegetationsstrukturen ersetzen
dann die Tierbestandsaufnahme nicht« - kommentiert der
Anwalt
Matthias
Möller-Meinecke den Beschluß des BVerwG vom 3. Juni 2004
Az.: 4 BN 25.04.
Stärkung
des
Artenschutzes, des [realen]
Klimaschutzes und der Freiraumerholung. Hunderte
Bebauungspläne bundesweit unwirksam....
Realen
Klimaschutz erzielt man durch Vermeiden der Bebauung
in Kaltluftentstehungsgebieten
und ebenso durch Freihaltung der
in abschüssigen Landschaften anzutreffenden Kaltluftschneisen.
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124
|
Das
Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 30. Juni
2004
den Begriff "Windfarm" definiert: Eine "Windfarm" i.S. der Nr. 1.6 der
Anlage 1 zum UVPG und der Nr. 1.6
des Anhangs zur 4. BImSchV ist dadurch gekennzeichnet, daß sie
aus
mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich so
zugeordnet sind, daß sich ihre
Einwirkungsbereiche oder wenigstens
berühren. U
r t e i l
BVerwG 4 C 9.03 - OVG 1 A 11186/02 Sobald die
für eine
"Windfarm" maßgebliche Zahl von drei
Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird, ist
unabhängig von der Zahl der Betreiber ein
immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
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125
|
Vorerst
kein
Baubeginn
für Windpark über Hohenstein-Breithardt. Aufschiebende
Wirkung einer Klage wiederhergestellt. Ein
alsbaldiger Baubeginn sei nämlich schon deshalb nicht
möglich, weil nicht sichergestellt sei, dass die Baufahrzeuge die
Grundstücke erreichen könnten.
Verwaltungsgerichts
Wiesbaden 4 G 412/04
Pressemitteilung |
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126
|
Mit acht
Windkraftanlagen - halbkreisförmig um Wohngebäude
eines Betroffenen konzentriert - mußte sich das
Verwaltungsgericht Trier (5 L 1045/04.TR) befassen und nutzte
die
Vorgabe des neulich
vom Bundesverwaltungsgericht publizierten Urteils BVerwG 4 C 9.03 zur
Anwendung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes. Mehr als zwei WKA im räumlichen
Zusammenhang sind ein Windpark. Auch wenn Betreiber ihr Vorhaben, wie
im vorliegenden Fall, auf acht Bauanträge, verteilt auf Inhaber
und Mitarbeiter eines Unternehmens zwecks Umgehung des BImSchG,
gesplittet hatten. Insbesondere schon dann, wenn diese selber von einem
Windpark oder einer Windfarm sprechen. Dank der Gerichtsentscheidung
gemäß BVerwG 4 C 9.03 wurden heute bereits umfangreiche
Bauarbeiten abgebrochen - so die erlösende Mitteilung aus der
Widerstandsbewegung vor Ort.
Schluß
mit der
manipulierten Genehmigungspraxis
Neben dem Immissionsschutz ist auch das bauplanungsrechtliche
Rücksichtnahmegebot zu beachten.
Verwaltungsgericht Trier 5 L 1045/04.TR |
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127
|
Der
Bundesgerichtshof in
Karlsruhe hat mit seinem Urteil V ZR 85/04 zur TA-Lärm Nr. 6.9 ein
Urteil gefällt: »Beruft sich der Störer darauf,
daß die in der TA-Lärm festgelegten Grenz- oder Richtwerte
eingehalten seien, so daß nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB
von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen sei, so
ist von dem ermittelten Lärmpegel kein Meßabschlag zu
machen, wie er nach Nr. 6.9 der TA-Lärm für
Überwachungsmessungen vorgesehen ist. Nur wenn ohne diesen
Abschlag die Immissionen diesen Grenzwert einhalten, besteht eine
gesicherte Grundlage dafür, daß dem Störer die sich aus
§ 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ergebende Beweiserleichterung
zugebilligt werden kann.«
Im Namen
des Volkes
Bei einem reinen
Wohngebiet mit dem Grenzwert von 35 dB(A) konnten auch 38 dB(A)
gemessen werden, ohne daß die Behörden eingriffen....
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128
|
Eine
Ortsgemeinde versagte ihr Einvernehmen zu den Vorhaben der
Antragstellerin
mit der Begründung, daß die Neufassung des (damals) im
Entwurf vorliegenden Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz auf der
Gemarkung der Beigeladenen bzw. in der dortigen Region keine
Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen ausweise, die beiden
Vorhaben der Antragstellerin außerdem Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, die natürliche Eigenart der Landschaft
sowie deren Erholungswert beeinträchtigten und das Orts- und
Landschaftsbild verunstaltet werde. Es handele sich bei den geplanten
Standorten der Windenergieanlagen um naturnahe, atypisch herausragende
Standorte, in deren Sichtachse sich denkmalgeschützte
Gebäude, u. a. auch die historische Dorfkirche der Beigeladenen,
befänden. Die geplanten Standorte lägen auf einem völlig
unbelasteten Höhenzug. Das Gebiet werde als Erholungsbereich
genutzt. Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich
insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus
ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der
Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und
Fremdenverkehr) ergeben. Die Ersetzung
des
gemeindlichen
Einvernehmens durch den Kreisrechtsausschuß war rechtswidrig.
Kein
Sofortvollzug für zwei Windkraftanlagen
Richter
als die besseren Naturschützer? |
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129
|
Wir
wollen
für
Transparenz gegenüber den Bürgerinnen
und
Bürgern in Europa sorgen" - läßt der deutsche
Umweltminister Trittin in seinem BMU-Pressedienst Nr. 358/04 vom 20.
Dezember 2004 verbreiten. »Die
Öffentlichkeit
wird einen besseren Zugang zu Umweltinformationen der EU-Organe
erhalten. Rechtzeitig vor der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im
Mai in Kasachstan kann die EU Vertragspartei der Aarhus-Konvention
werden.« Der EU-Umweltministerrat hat
heute das
"Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“, die so genannte
Aarhus-Konvention, ratifiziert. Ob diese Konvention für die Praxis
taugt? Im bayerischen Arnstein mußte sich eine
Bürgerinitiative ihr Recht auf ein Bürgerbegehren vor dem
Verwaltungsgericht in Würzburg erstreiten.
VG
Würzburg, Urteil W 2 K 04.569
gegen Windkraftprofiteure im Gemeinderat. |
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130
|
Das
Verwaltungsgreicht Minden hat
zwei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung für
Windkraftanlagen mit
zwei Urteilen 1 K 4189/03 und 1 K 1513/02 abgewiesen.
Kein
Erfolg für WKA
Der Landschaftsplan und bauplanungsrechtliche Vorschriften stehen dem
Vorhaben entgegen. |
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|
131
|
Kein
Windpark
ohne Genehmigung nach § 19 BImSchG. Bereits drei Anlagen
bilden genehmigungsrechtlich eine
Einheit. Windpark
Wallhausen darf vorerst nicht gebaut werden
Vollziehung
von zwei
Baugenehmigungen
für drei WKA vom Kreisrechtsausschuß ausgesetzt.
Überwiegendes Interesse der Widerspruchsführer.
|
|
|
132
|
Bis
zum
Bundesverwaltungsgericht
reichte
die
Dreistigkeit von
Antragstellern für eine WKA-Baugenehmigung, denen ein seit 40
Jahren existierender Segelflugplatz im Weg war.
Keine
WKA in Flugplatznähe
Rücksichtnahme auf andere ist wichtiger als eine Baugenehmigung
für WKA. Urteil 4 C 1.04 des BVerwG vom 18.11.2004. |
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133
|
Das
Verwaltungsgericht Minden
hat zwei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung für
Windkraftanlagen mit zwei Urteilen 1 K 4189/03 und 1 K 1513/02
abgewiesen.
Kein
Erfolg für WKA
Der Landschaftsplan und bauplanungsrechtliche Vorschriften stehen dem
Vorhaben entgegen. |
|
|
134
| 1. Bei der
Beurteilung, ob
Windenergieanlagen
das
Landschaftsbild verunstalten, kann
insbesondere die anlagentypische Drehbewegung der Rotorblätter
nicht außer Betracht bleiben.
2. Eine Verunstaltung
ist zu bejahen, wenn in einer Mittelgebirgslandschaft an exponierter
Stelle zu errichtende Windenergieanlagen unmittelbar in das Blickfeld
einer bislang unbeeinträchtigten Fernsicht treten und durch ihre
Rotoren optisch eine Unruhe stiften würden, die diesem Bild fremd
ist und seine ästhetisch wertvolle Einzigartigkeit massiv
beeinträchtigt.
3. Es erscheint
zweifelhaft, ob § 4 Abs. 3 Nr. 4 LG NRW, wonach die Errichtung von
bis zu zwei nahe beieinander liegenden Windkraftanlagen nicht als
Eingriff im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gilt,
von der Ermächtigung des § 18 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG gedeckt
ist; aus der naturschutzrechtlichen Sonderregelung des § 4 Abs. 3
Nr. 4 LG NRW lässt sich jedenfalls nichts dafür herleiten,
wie die landschaftsästhetische Wirkung von Windenergieanlagen
unter dem bundesrechtlichen Aspekt einer Verunstaltung des
Landschaftsbilds zu werten ist.
|
|
|
135
| Im
folgenden Verfahren geht es um die
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer
Windenergieanlage. Auch das Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 9.03
- zeigt Wirkung. WKA
zu laut Beschluß 9 L
1003/04 des Verwaltungsgerichtes Minden
|
|
|
136
| Aufgrund der
fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach UVP für
Windparks mit mehr als 5 Anlagen hat das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz mit seinem Beschluß vom 25. Januar 2005 die
aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen die
immissionsschutzrechtlichen Baugenhmigungen wiederhergestellt.
Beschluß
7 B 12114/04.OVG Der Antragsteller
macht
geltend, die Genehmigungen verletzen seine drittgeschützten Rechte,
insbesondere auch sein Recht auf Durchführung eines
förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens -
weil es sich um einen einheitlichen Windpark mit mehr als 5 Anlagen
handelt. |
| |
137
| Für
Windkraftanlagen
bemißt sich die Tiefe der Abstandfläche nach der
größten Höhe der Anlage Die größte Höhe
errechnet sich bei Anlagen mit Horizontalachse aus der Höhe
der Rotorachse über der Geländeoberfläche in der
geometrischen Mitte des Mastes zuzüglich des Rotorradius. Die
Abstandsfläche ist ein Kreis um den geometrischen Mittelpunkt des
Mastes." Gesetz
zur
Änderung der
Bauordnung Sachsen-Anhalt vom 19.
Juli 2004 |
| |
139
| Das Gebiet der Verbandsgemeinde
Lauterecken
war bereits im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz als
Ausschlußgebiet für Windenergienutzung vorgesehen. Im
gültigen
Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz 2004 ist im Text des Plans
ausgeführt, daß außerhalb der Vorrang- und
ausschlußfreien Gebiete
Vorhaben und Maßnahmen zur Windenergienutzung ausgeschlossen
sind. Keine
Baugenehmigung
für zwei Windkraftanlagen
Beschluß 3
L
2542/04.NW des VG Neustadt an der Weinstraße
beiden
Vorhaben der Antragstellerin beeinträchtigen Belange des
Naturschutzes
und der Landschaftspflege, die natürliche Eigenart der Landschaft
sowie
deren Erholungswert und verunstalten das Orts- und Landschaftsbild. Für
die Beurteilung ist maßgeblich, ob die vorhandene
städtebauliche Struktur von Grund auf verändert wird, etwa
weil das
bauliche Gefüge um ein Element angereichert wird, das die
übrige
Bebauung dominiert und dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand
ein neuartiges Gepräge verleiht. Rotoren überflügeln den
Kirchturm! Die Beschwerde gegen obigen
Beschluß
blieb ohne Erfolg Beschluß
OVG Rheinland-Pfalz
8 B 12203/04.OVG |
|
|
140
| Die Errichtung und der Betrieb
einer
Windfarm
mit mindestens drei Windkraftanlagen bedürfen gemäß
§ 4 Abs. 1 BImSchG,
§ 1 Abs. 1 Satz 1 4. BImSchV i.V.m. Nr. 1.6 des Anhangs zur 4.
BImSchV
in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der
UVP-Änderungsrichtlinie,
der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.
Juli 2001 (BGBl I S. 1950) seit dem 3. August 2001, dem Tag des
Inkrafttretens des Gesetzes (vgl. Art. 25), einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
[pdf]
BVerwG 4 C 11.04 / OVG 1 LC 281/02. Das Urteil des
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts vom 25. September 2003 wird aufgehoben |
|
|
141
| »Sicherheitseinrichtungen
wie beispielsweise Detektoren oder Rotorheizungen, für welche die
Anlagenhersteller keine Erfolgsgarantien abgäben, seien nicht
geeignet, die Gefährdung von Nachbargrundstücken
auszuschließen. Durch Unwuchtdetektoren werde der Rotor erst dann
abgeschaltet, wenn aufgrund Eisbildung am Flügel eine Unwucht der
gesamten Anlage auftrete. Bei gleichmäßiger Vereisung der
Flügel werde die Anlage erst abschalten, wenn auf einem Rotorblatt
bereits ein Eisklotz weggeflogen sei, so dass aufgrund der
größeren Unwucht eine Abschaltung erfolge. Auch
Rotorheizungen oder eine Betreiberverpflichtung zur Abschaltung der
Anlage bei Temperaturen von 2° C und geringer seien zur
Gefahrenabwehr nicht geeignet. Denn beim Wiederanfahren der Anlage
könnten verbliebene Eisreste wegfliegen.«
Im
Namen der Volkes Gefahr von Eiswurf durch
Windenergieanlagen für
eine Weihnachtsbaumkultur. Verwaltungsgericht
Koblenz Urteil 7 K 2362/04.KO
|
|
|
142
| Genehmigung
nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz
erforderlich. Das gesamte Dorf
Zilsdorf werde durch die Windkraftanlagen betroffen. Die roten
Blinklichter verursachten erhebliche Unruhe, es entstünden
Lärmbelästigungen für die Wohnbebauung und Nachteile
durch Schattenwurf für die Hausgärten.
Baurechtliche
Nachbarklage
gegen Windkraftanlagen - baurechtliches Gebot der Rücksichtnahme.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz 8 A 11492/04.0VG / 5 K 173/03.TR |
| |
143
| Ein
Windkraftbetreiber begehrt die Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen
Zurückstellungsbescheid des Landkreises. Unter dem 2. Januar 2004
hatte er einen Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung für 4
Windkraftanlagen gestellt. Die betroffene Gemeinde beantragte die
Zurückstellung, weil sie eine Änderung der
Flächennutzungsplanung eingeleitet hatte und die Offenlegung der
Änderung am 19. November 2004 vom Verbandsgemeinderat beschlossen
worden war. Nach dem zugrunde liegendem Entwurf einer Fortschreibung im
Hinblick auf die Windkraftnutzung war eine Vorrangfläche
vorgesehen, die außerhalb des von der Antragstellerin geplanten
Bereichs der Windkraftanlagen liegt. Der Landkreis stellte mit Bescheid
vom 29. November 2004 das Vorhaben der Antragstellerin zurück und
ordnete die sofortige Vollziehung des Bescheids an. Mit seiner Eingabe
dagegen obsiegte der WKA-Betreiber vor dem VG Koblenz. Dessen Spruch
wurde wiederum vom OVG Rheinland-Pfalz zurückgewiesen.
Keine
aufschiebende Wirkung -
das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der
Zurückstellungsverfügung überwiegt. Beschluß OVG Rheinland-Pfalz 7 B 10012/05.OVG
/ 1 L 3409/04.KO. |
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144
| Rechtsstreit
um
Sicherheitsleistung für WKA-Rückbau. Klage
ist
unbegründet
Landgericht Trier, Aktenzeichen 11 O 146/04 |
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145
| »Es verstößt nicht gegen das
Gebot der
Gleichbehandlung, wenn für den Rückbau einer Windkraftanlage
eine Sicherheitsleistung verlangt wird, während im
Außenbereich privilegierte landwirtschaftliche
Betriebsgebäude davon freigestellt sind«. VGH
fordert "Sicherheitsleistungen"
für den Rückbau von Windkraftanlagen. VGH
Hessen,
Beschluß vom
12.01.2005 Stichworte:
Kurzlebigkeit und Risiken einer Windkraftanlage, zeitliche Begrenzung
der
Baugenehmigung, Höhe der Sicherheitsleistung, Nutzungsdauer von
Windkraftanlagen, Investitionsruinen? |
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146
| Mit Urteil vom 28.01.2005 hat
das OVG NRW
einen Antrag auf Feststellung einer ungültigen
Veränderungssperre
abgelehnt. Mit ihr sei eine erhebliche Verzögerung des
Genehmigungsverfahrens für drei Windkraftanlagen bewirkt worden
und
insoweit seien der Antragstellerin erhebliche Schäden entstanden,
welche sie im Regresswege geltend machen wolle.
Streit
um Veränderungssperre Gebietsentwicklungsplan
GEP, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Immissionsschutz,
Normenkontrolle, Windkraftvorranggebiet, Regionalplan...
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 35/03.NE
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147
| Die Klägerin hatte somit zu
keinem
Zeitpunkt
einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Vorbescheids, weil ihrem
Vorhaben aus den dargelegten Gründen von Anfang an der
öffentliche
Belang "Verunstaltung des Landschaftsbildes" entgegenstand. Auf alle
weiteren Fragen, etwa ob Belange des Naturschutzes oder der
Luftsicherheit dem Vorhaben entgegenstanden, kommt es hiernach nicht
mehr an. ... Bauvorbescheid
für eine Windenergieanlage
OVG
NRW-Urteil 7 A 357/02
- 8 K 9368/99 Köln - Die vorgesehenen
Standorte der Windenergieanlagen liegen auf dem
stark exponierten Kuppenbereich "Auf dem T1. ", der eine Höhe von
243,7
m üNN erreicht. Die Gegend ist Teil des Naturparkgebietes
"Bergisches
Land", das hier geprägt wird von dem überwiegend bewaldeten
Hochplateau
im Norden des Gemeindegebietes und dem nach Süden hin
zunächst eher
offenen Bereich des T1. sowie den dahinterliegenden unterschiedlichen
Baumbeständen, die bis zu den Waldgebieten nördlich und
nordöstlich von
Winterscheid sichtbar sind. Die in großen Teilen sanft
geschwungene
Landschaft ist... |
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148
| "Vielen ist
unbekannt, daß es
eine
Straftat darstellt, streng geschützte Tiere wie Vögel und
Fledermäuse zu töten. Deshalb sind aus den Totfunden bisher
auch nur unzureichende Konsequenzen gezogen worden. Ich halte es daher
für sinnvoll und erforderlich, wenn alle Totfunde, auch die aus
der vergangenen Zeit, strafrechtlich aufgearbeitet und die Taten
angezeigt werden." Von RA Dr. Christian-W. Otto
Musterstrafanzeige
Gegen
den
Windkraftbetreiber der Windkraftanlagen in der Gemarkung ...., Flur
...., Flurstück ...., Anschrift .... , sowie gegen die Mitarbeiter
der genehmigenden Behörde als Helfer stelle ich Strafantrag und
Strafanzeige wegen der Tötung streng geschützter Tiere gem.
§§ 66 ff. BNatSchG.... |
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149
| Urteil des Verwaltungsgerichts
Stuttgart
- Gericht verbietet Windkraftanlagen zum Schutz von Greifvögeln -
Stuttgart
(dpa) -
Der Bau von Windkraftanlagen ist nach einem
Gerichtsurteil auch außerhalb von Vogelschutzgebieten verboten,
wenn sie seltene Greifvögel gefährden. Das Tötungsrisiko
sei für diese Vogelarten besonders hoch, teilte das
Verwaltungsgericht Stuttgart in dem am Mittwoch veröffentlichten
Urteil mit. Die Richter wiesen damit eine Klage von Windkraftbetreibern
gegen die Stadt Wertheim im Main- Tauber-Kreis ab, die im März
2004 eine Genehmigung für den Bau der Anlagen im Hegwald abgelehnt
hatte (Az.: 13 K 5609/03). Besonders sollten
Rot- und Schwarzmilane geschützt werden,
hieß es im Urteil. Die Greifvögel seien gefährdet, weil
sie in der Luft nahezu keine natürlichen Feinde hätten. Die
Vögel würden Windkraftanlagen daher nicht zwangsläufig
als Bedrohung wahrnehmen. Zwar seien die Bauten nach dem Baugesetzbuch
privilegiert. Doch stünden dem Vorhaben in diesem Fall - in der
Gemarkung Dörlesberg der Stadt Kühlsheim - die Belange des
Vogelschutzes entgegen. Die Richter beriefen sich auf bundesweite
Erhebungen, nach denen besonders die Rotmilane in Windrädern
sterben. |
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150
| Urteil vom 19. Januar 2006,
Aktenzeichen: 1
A 10845/05.OVG Windkraft: Schutz vor Eiswurf erforderlich
(Weihnachtsbaumkultur) Koblenz/Cochem-Zell-D.
(red) Windenergieanlagen, bei denen die Gefahr von Eiswurf besteht,
dürfen ohne ausreichende technische Schutzvorkehrungen nicht in
der Nachbarschaft einer Weihnachtsbaumkultur errichtet werden. Dies
entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die
Klägerin betreibt im Landkreis Cochem-Zell eine
Weihnachtsbaumkultur. Auf den unmittelbar angrenzenden
Grundstücken beabsichtigt eine Windenergiefirma, zwei
Windkraftanlagen mit Nabenhöhen von jeweils 61,40 m und 85 m sowie
einem Rotorradius von 38,50 m zu errichten. Gegen die hierfür
erteilte Baugenehmigung erhob die Klägerin Klage, die bereits vor
dem Verwaltungsgericht Erfolg hatte. Das Oberverwaltungsgericht
bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Baugenehmigung
verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme, weil sie keine
ausreichenden Schutzvorkehrungen gegen die Gefahr des Eiswurfs vorsehe.
Die Windenergieanlagen sollten auf einem 420 m bis 430 m über NN
gelegenen Standort errichtet werden. Dort sei nach
sachverständigen Erkenntnissen im Winter mit Eisbildungen an den
Rotorblättern und deshalb mit Eiswurf in einer Wurfweite von
mehreren Hundert Metern zu rechnen. Dies führe zu einer nicht
hinnehmbaren Gefährdung der Personen, die sich bei der Arbeit in
der Weihnachtsbaumkultur in der Nähe der Windenergieanlagen
aufhielten, so das Oberverwaltungsgericht.
input aktuell
http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?n=2&newsid=2712
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Stand
20.01.2007
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